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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Karin Edith Jahns
Antrag,
gem. § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit
§ 55 b Abs. 1 Ziffer 2 NGO festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide bei Bezirksratsfrau Karin Edith Jahns gem. § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO zum 27.11.2006 vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Karin Edith Jahns hat Herrn Bezirksbürgermeister Hans Battefeld am 27.11.2006 schriftlich mitgeteilt, dass sie das Bezirksratsmandat niederlegt. Damit endet die Mitgliedschaft im Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen.
10.15.2 -3
Hannover / Nov 27, 2006