Drucksache Nr. 15-2277/2006:
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Karin Edith Jahns

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
 
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15-2277/2006
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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Karin Edith Jahns

Antrag,

gem. § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit
§ 55 b Abs. 1 Ziffer 2 NGO festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide bei Bezirksratsfrau Karin Edith Jahns gem. § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO zum 27.11.2006 vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Bezirksratsfrau Karin Edith Jahns hat Herrn Bezirksbürgermeister Hans Battefeld am 27.11.2006 schriftlich mitgeteilt, dass sie das Bezirksratsmandat niederlegt. Damit endet die Mitgliedschaft im Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen.
10.15.2 -3
Hannover / Nov 27, 2006