Drucksache Nr. 15-2276/2025 S1:
ZWISCHENNACHRICHT zum gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:
Zugang und Nutzung der Eilenriede erleichtern
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 15.12.2025
TOP 6.1.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2276/2025 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ZWISCHENNACHRICHT zum gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:
Zugang und Nutzung der Eilenriede erleichtern
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 15.12.2025
TOP 6.1.4.

Beschluss

Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert, für eine bessere Zugänglichkeit der Eilenriede - insbesondere für Anwohnende aus den angrenzenden Vierteln - Fußgängerüberwege (FGÜ) an den folgenden Zugängen und Verbindungen herzustellen:
  • Mittelinsel Hohenzollernstr. / Kleine Pfahlstr.
  • über die Loebensteinstr. in Höhe der Friedenstraße zur sicheren Anbindung der Bushaltestelle an das Wohngebiet
  • Mittelinsel Bernadotteeallee in Höhe Parkplatzhinweistafel Zoo

Außerdem wird die Anforderungszeit für die vorhandenen Bedarfs-Ampel in Höhe Gneisenaustraße sowie An der Markuskirche auf max. 15 Sekunden abgesenkt.

Zwischennachricht

Bei dem Antrag handelt es sich um einen Vorschlag gemäß § 14 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover.

Für die Prüfung der rechtskonformen Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist zunächst die Analyse und Beurteilung der Verkehrssituation vor Ort erforderlich.

Unter anderem aufgrund der an der Örtlichkeit auftretenden Verkehrsstärken wird die Zulässigkeit und die Priorität für die Umsetzung eines Fußgängerüberweges festgelegt, damit die zur Verfügung stehenden Ressourcen zielführend eingesetzt werden.

Es wurde deshalb zunächst eine Verkehrserhebung beauftragt, die Ergebnisse liegen der Verwaltung derzeit noch nicht vor. Sobald eine Auswertung erfolgen konnte, wird die Verwaltung über folgende Schritte informieren.

Bei den in Hannover verwendeten verkehrsabhängigen Steuerungen an Fußgängerschutzanlagen erfolgt die Freigabe des Fußgängerverkehrs standardgemäß nach Anforderung unter Berücksichtigung der folgenden Sachverhalte:


§ Das Freigabesignal für den Kraftfahrzeugverkehr muss für eine Mindestzeit von in der Regel 10 s geschaltet sein.
§ Zusätzlich findet eine Bemessung des Kraftfahrzeugverkehrs statt. Nähert sich z. B. ein Fahrzeugpulk, bei dem der Abstand zwischen den Fahrzeugen eine definierte Zeitlücke unterschreitet, wird die Freigabe für den Kraftfahrzeugverkehr gehalten um damit keine zusätzlichen Halte herbeizuführen.
§ Nach einer maximalen Wartezeit von 30 s wird die Freigabe des Kraftfahrzeugverkehrs abgebrochen und die Freigabe für den Fuß- und Radverkehr eingeleitet.
§ Dies kann in einzelnen Fällen (z. B. wenn sich ein Bus nähert) noch etwas später erfolgen.

Mit diesen stadtweiten Rahmenbedingungen ergeben sich durchschnittliche Wartezeiten an der LSA Fritz-Behrens-Allee / Gneisenaustraße von 21 s und an der LSA Hohenzollernstraße / Yorckstraße von 11 s. Insbesondere da es sich um Straßen des Hauptverkehrsstraßen- und Vorbehaltsnetzes handelt, werden diese Wartezeiten als angemessen eingestuft. Dem Vorschlag des Bezirksrats wird daher nicht gefolgt.