Drucksache Nr. 15-2270/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Aktuelle Parksituation am Henckellweg im Stadtteil Ricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 21.09.2017
TOP 6.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2270/2017 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Aktuelle Parksituation am Henckellweg im Stadtteil Ricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 21.09.2017
TOP 6.1.1.

Die Feuerwehr hat die Verwaltung angewiesen, im Henckellweg umgehend ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) zu erlassen, weil aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite eine Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen im Henckellweg nicht gewährleistet ist. Dadurch ist notwendiger Parkraum verloren gegangen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Kann die Verwaltung in diesem besonderen Fall durch die Ausweisung von Tempo 10 km/h im Henckellweg ein gleichberechtigtes Benutzen des Straßenraumes für Fußgänger und PKWs erlauben und dadurch ein Parken auf dem Gehweg ermöglichen?
2. Könnte mittelfristig ein Umbau der Straße erfolgen, der zu einer höhengleichen Fläche ohne Unterteilung von Gehweg und Fahrbahn führt und somit wieder Möglichkeiten zum Parken schafft?

Antwort der Verwaltung

Zu Frage 1: Eine Nutzung der derzeitigen baulichen Fahrbahn des Henckellweges als verkehrliche Mischfläche für Fußgänger, Radfahrer und Kraftverkehr mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h wird verkehrsplanerisch - wegen der anliegenden Grundschule als zu gefährlich für die Schulkinder - abgelehnt.

Zu Frage 2: Ein niveaugleicher Umbau des Straßenprofils zu einem verkehrsberuhigten Bereich nach Straßenverkehrsordnung ist frühestens langfristig denkbar. Eine künftige Grunderneuerung der Straße würde dann zu Anliegerbeiträgen nach der Straßenausbaubeitragssatzung führen.