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Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Hamburg
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Linden-Limmer bei Bezirksratsfrau Hamburg gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch den Antrag werden keine Gender-Aspekte berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Hamburg hat schriftlich mitgeteilt, dass sie auf ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirk Linden-Limmer verzichtet, da sie umgezogen ist. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gem. § 52 Abs. 2 NKomVG festzustellen. Der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.10 BRB
Hannover / 04.10.2018