Anfrage Nr. 15-2267/2013:
Schild an der Brabeckstraße, Einmündung Wülfeler Straße

Inhalt der Drucksache:

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Schild an der Brabeckstraße, Einmündung Wülfeler Straße


Das Verkehrsschild „Verbot für Kraftwagen und –räder" in der Wülfeler/Wülferoder Straße in die Einmündung Brabeckstraße muss auf manche Motorradfahrer missverständlich wirken, da Anwohner sich darüber beklagen, dass die motorisierten Zweiradfahrer durch die Straße fahren oder von dieser Seite in die Brabeckstraße einfahren. Unter dem Schild steht der Zusatz: „Einfahrt in die Grundstücke frei“.
Vermutlich möchte dieses Schild aber besagen, dass die Einfahrt nur in das Grundstück 179 erlaubt ist.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Was war ursprünglich mit diesem Schild an dieser Stelle beabsichtigt?

2. Wie kann das Schild, etwa durch eine zusätzliche Beschilderung, etwa Einfahrt bis zum Grundstück 179 frei oder durch Versetzung, diesen Sinn besser erfüllen?