Anfrage Nr. 15-2266/2019:
Sanierung der unter GIB III festgelegten Straßen

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Sanierung der unter GIB III festgelegten Straßen

Der Bezirksrats Ricklingen hat den dritten Abschnitt der Grunderneuerung im Bestand (BIG III) aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Die Verwaltung hatte die infrage kommenden Straßen als grunderneuerungsbedürftig eingestuft.

Da das GiB-Programm ausgelaufen ist, fragen wir die Verwaltung:

Nach welchen Kriterien werden die Straßen saniert, die ursprünglich für das GiB-Programm ausgewählt wurden?