Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-2259/2017 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
Nachrichtlich:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
15-2259/2017 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) |
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Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde im März diesen Jahres einstimmig beschlossen. Dieser war notwendig, um die Entscheidung über einen Bauantrag nach § 15 BauGB zurückstellen zu können. Eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange endete am 21.08.2017. Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Als bestandssichernde Planung gilt dieser Bebauungsplan als Maßnahme der Innenentwicklung. Daher soll der Bebauungsplan Nr. 1847 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Nach § 13a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Es ist beabsichtigt, von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abzusehen. Die Stellungnahme des Bereichs Umweltschutz im städtischen Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 4 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.