Drucksache Nr. 15-2259/2017:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1847 - Südöstlich Gerlachstraße -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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15-2259/2017
4
 

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1847 - Südöstlich Gerlachstraße -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1847
    - Festsetzung eines Wohngebietes mit max. 3 Wohneinheiten pro Gebäude -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der
    Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht zu erwarten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrags

Innerhalb des Geltungsbereichs soll die vorhandene Struktur des Quartiers planungsrechtlich abgesichert und die Zahl der Wohnungen pro Gebäude auf maximal 3 begrenzt werden. Das Gebiet ist zurzeit nach § 34 BauGB zu beurteilten und wird als Reines Wohngebiet mit wenigen Wohneinheiten pro Gebäude und einer niedrigen Grundflächenzahl eingestuft.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde im März diesen Jahres einstimmig beschlossen. Dieser war notwendig, um die Entscheidung über einen Bauantrag nach § 15 BauGB zurückstellen zu können. Eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange endete am 21.08.2017. Bedenken wurden nicht vorgebracht.

Als bestandssichernde Planung gilt dieser Bebauungsplan als Maßnahme der Innenentwicklung. Daher soll der Bebauungsplan Nr. 1847 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Nach § 13a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Es ist beabsichtigt, von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abzusehen. Die Stellungnahme des Bereichs Umweltschutz im städtischen Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 4 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 31.08.2017