Antrag Nr. 15-2258/2004:
Neue Verhandlungen zw. Stadtverwaltung und der Stadtwerke AG bzgl. der Preisgestaltung der Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg

Inhalt der Drucksache:

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Neue Verhandlungen zw. Stadtverwaltung und der Stadtwerke AG bzgl. der Preisgestaltung der Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg

Antrag,

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. Die Stadtverwaltung lässt extern gutachterlich untersuchen, ob die von den Stadtwerken und der Getec bei Start der Versorgung angebotenen Basis-Energiepreise (auf die die jetzigen Preis-Erhöhungen aufbauen) damals zu hoch angesetzt waren. Dabei möge untersucht werden ob die jetzt erhobenen Preise im Verhältnis zu anderen Nahwärmegebieten in Deutschland zu
hoch sind, weil z.B.:
- damals ein Investitionsrisiko angesetzt wurde, weil man befürchtete, dass die jetzt realisierten 3.000 Wohnungen nicht zusammenhängend erbaut würden (was dann jedoch geschah);
- die BHKW´s zu groß bemessen wurden, weil man eine über 3.000 Wohneinheiten hinausgehende spätere Bebauungen schon bei der Bemessung berücksichtigte, obwohl schon 1997 klar war, dass Erweiterungen darüber hinaus vorerst nicht anstehen würden. In diesem Fall wäre das von den Stadtwerken und der Getec zu tragende Kostenrisiko unangemessen auf die jetzigen Kronsbergbewohner abgewälzt. Die Untersuchung möge noch weitere Anhaltspunkte für eine unangemessene erhöhte Preisgestaltung der Stadtwerke und der Getec offenlegen.

2. Die Stadtverwaltung nimmt Verhandlungen mit den Stadtwerken auf, die vertraglich festgelegte Formel für Preissteigerungen bei der Nahwärmeversorgung in folgenden zwei Punkten anzupassen:
a) Beim Leistungspreis (Grundgebühr) erfolgt die Index-Anpassung nicht in Abhängigkeit von steigenden Rohölpreisen, sondern in Abhängigkeit von der durchschnittlichen mittleren Gaspreiserhöhung für Privat- und Gewerbekunden.
b) Beim Arbeitspreis (Preis pro Kilowattstunde) wird berücksichtigt, dass die Stadtwerke nach dem KWK-Gesetz Einspeiseprämien erhalten. Diese Prämien kommen zukünftig den Kronsberg-Bewohnern statt den Stadtwerken zugute.
3. Die Stadtwerke werden aufgefordert, die Heizungs-Abschlagsrechnungen so zu gestalten, dass sie möglichst weitgehend den zu erwartenden Kosten entsprechen und im Regelfall nicht wie bisher – häufig erhebliche Nachzahlungen anfallen.
Nach Abschluss der unter 2. und 3. genannten Verhandlungen und Untersuchungen veranstaltet der Bezirksrat zusammen mit dem Umweltausschusses des Rates eine Anhörung zu diesem Themenkomplex, an dem teilnehmen mögen:
a) Die Stadtwerke und die Getec zu 1. bis 3.
b) Die Umweltverwaltung zu 2.
c) Die Gutachter zu 1.

Begründung

Zu 1:
Von Seiten von Kronsbergbewohnern wird immer wieder die Vermutung geäußert, dass die hohen Nahwärmekosten auf dem Kronsberg nicht an zu hohen Energieverbräuchen (diese sind von unabhängigen Instituten durchgeführten Untersuchungen tatsächlich relativ niedrig) sondern an zu hohen Energiepreisen der Stadtwerke und der Getec liegen. Vermutet wird, dass die von den Stadtwerken und der Getec bei Vertragsabschluss zugrunde gelegten Basispreise (auf die
die jetzigen Erhöhungen aufbauen) damals zu hoch kalkuliert worden waren. Die Stadtwerke kalkulierten damals in der unklaren Situation, wie viel Wohneinheiten auf dem Kronsberg tatsächlich realisiert würden, mit einem gewissen Risiko.
Unverständlich ist auch, dass die Getec und die Stadtwerke völlig identische Preise verlangen, obwohl sich die Preise angeblich im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in Konkurrenz mehrerer Anbieter gebildet haben. Fachleute berichten außerdem, dass andere Nahwärmegebiete in Deutschland geringere Kosten haben, obwohl sie strukturell nicht ungünstiger sind (ähnlich hohe bzw. niedrige Bebauungsdichte, usw.).
Zu 2a:
Die BHKW´s auf dem Kronsberg werden mit Gas befeuert. Zwar steigen die Gaspreise tendenziell analog zu den Rohölpreisen, die Steigerungen sind jedoch manchmal nicht identisch.
Zur Erhöhung der Gebührengerechtigkeit sollte die Index-Anpassung sich – anders als im bisherigen Vertrag geregelt – am Gaspreis orientieren. Außerdem ist bei der anstehenden Liberalisierung des Erdgasmarktes damit zu rechnen, dass sich der Erdgaspreis aus der Koppelung mit dem Ölpreis löst und eine Preisgestaltung am Markt erfolgt.
Zu 2b:
Das von der Bundesregierung verabschiedete KWK-Gesetz war bei Abschluss der Kronsbergverträge noch nicht vorhanden, so dass die damit verbundenen finanziellen Vergünstigungen bei den Nahwärmebetreibern damals noch nicht bekannt waren und bei der Kalkulation daher nicht berücksichtigt sind. Dies führt dazu, dass die Kostenvorteile aus dem KWK-Gesetz jetzt vollständig bei den Stadtwerken und der Getec als zusätzlicher Gewinn anfallen. Dies ist in erheblichem Maße ungerecht: Die Vorteile aus dem KWK-Gesetz müssen den Kronsbergbewohnern zu Gute kommen.
Zu 3:
Durch teilweise chaotische Abschlagszahlungen (zu geringe Beträge wegen falschen Bemessungszeiträumen, keine Berücksichtigung von Gaspreiserhöhungen) fallen für Bewohnerinnen und Bewohner des Kronsberges teilweise viel zu hohe Nachschlagszahlungen an, die dann zu großer Verärgerung führen. ü n e