Drucksache Nr. 15-2254/2018 S1:
Ergänzung des Verkehrskonzeptes für das Steinbruchsfeld West
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 15.10.2018
TOP 8.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2254/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Ergänzung des Verkehrskonzeptes für das Steinbruchsfeld West
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 15.10.2018
TOP 8.1.2.

Beschluss

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, in Misburg-Anderten das Verkehrskonzept für das Baugebiet Steinbruchsfeld West wie folgt zu ergänzen:

1. durchgängig klare Ausweisung des Tempo 30 Gebietes auch auf der Fahrbahn.

2. Verbot des LKW Durchgangsverkehrs durch entsprechende Beschilderung.

3. Fahrbahnverengung und/oder Aufpflasterung im Bereich des Heinrich- Böll- Weges (im beiliegenden Plan rot markiert).

4. Fahrbahnverengung und/oder Aufpflasterung im Bereich des Else-Ury-Weges (im beiliegenden Plan grün markiert).

5. Ferner soll die Verwaltung beauftragt werden, den Breitbandausbau durch die Verlegung von Glasfaserkabeln bei den Versorgungsträgern anzuregen.

Entscheidung

Zu 1.) Das Steinbruchsfeld (West) befindet sich innerhalb einer bereits bestehenden Tempo-30-Zone, die von der Hannoverschen Straße und der Buchholzer Straße eingefasst ist. Grundsätzlich erfolgen „30“-Markierungen nur jeweils am Anfang der Tempo-30-Zone. Sollten jedoch zusätzliche „30“-Markierungen zur Verdeutlichung / Wiederholung erforderlich sein, so wird die Verwaltung dieses nach endgültiger Fertigstellung der Straßen prüfen und diese ggfs. ergänzen.

Zu 2.) Der stattfindende LKW-Verkehr resultiert aus dem Quell- und Zielverkehr der Hochbaumaßnahme sowie der Belieferung von Anrainern und ist somit zeitlich begrenzt. Erst nach Abschluss des Baugebietes Steinbruchsfeld kann eine Prüfung erfolgen, ob LKW-Durchgangsverkehr stattfindet, um auf dieser Grundlage die Anordnung eines Durchfahrverbots abzuwägen.

Zu 3.) Entlang des Heinrich-Böll-Weges werden Aufpflasterungen im Rahmen des Endausbaus der jetzigen Baustraße errichtet.

Zu 4.) Abweichend zum Antrag des Stadtbezirksrates ist ein Materialwechsel vorgesehen, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und die Fahrgeschwindigkeit zu dämpfen.

Zu 5.) Die Verwaltung fordert bereits seit Jahren bei jeder Baumaßnahme; sei es bei der Erschließung von Baugebieten, dem Endausbau von Baustraßen oder dem Umbau oder der Erneuerung von bestehenden Straßen die Telekommunikationsunternehmen auf, entsprechende Leitungen zu verlegen. Es obliegt allerdings den Leitungsbetreibern, ob sie hier tätig werden.