Drucksache Nr. 15-2253/2023 S1:
Abschaffung Fahrradstraßen in der Anwohner*innenparkzone
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 20.12.2023
TOP 8.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2253/2023 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Abschaffung Fahrradstraßen in der Anwohner*innenparkzone
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 20.12.2023
TOP 8.1.3.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Fahrradstraßen in der Anwohner*innenparkzone (bis einschließlich Altenbekener Damm) werden abgeschafft und zu „normalen“ Tempo-30-Straßen. Die geplanten Maßnahmen aus dem Verwaltungsgerichtsurteil (siehe Informationsdrucksache 1415/2023) werden nicht umgesetzt bzw. werden bereits umgesetzte Maßnahmen wieder zurückgenommen.

Entscheidung

Dem Antrag wird überwiegend gefolgt.

Bei der Überprüfung der bestehenden Fahrradstraßen auf ihre rechtmäßige Einrichtung und verkehrsbehördliche Anordnung auf der Grundlage des Gerichtsurteiles des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 21.12.2021 wurde festgestellt, dass es zu Anpassungen insbesondere hinsichtlich der freizuhaltenden Querschnittsbreite der Fahrbahn kommen muss, um sowohl gefahrlosen Begegnungsverkehr als auch ein Nebeneinanderfahren von Radfahrenden gewährleisten zu können. In den Straßen der zukünftigen Bewohner*innenparkzonen (Alte Döhrener Straße zusätzlich bis zum Altenbekener Damm, s. Antrag) wäre es daher notwendig geworden, das im Bestand ausgewiesene beidseitige Fahrbahnrandparken ggf. bereichsweise einseitig zu unterbinden.

Dies betraf in diesem Bereich hauptsächlich die Akazienstraße sowie die Bürgermeister-Fink-Straße. Die im Bereich des Straßenzuges Maschstraße, Meterstraße, Alte Döhrener Straße (ca. 1,5 Km lang) entfallenden Stellplätze entfallen im Wesentlichen nicht aufgrund fehlender Fahrbahnbreiten, sondern aus Gründen der Verkehrssicherheit (fehlende Sichtbeziehungen, Freihalten von Eckausrundungen etc.) sowie im Bereich der geplanten Diagonalsperren zur Reduzierung des Kfz-Verkehrsaufkommens, insbesondere des Durchgangsverkehrs, in der Fahrradstraße. Fehlende Sichtbeziehungen wären auch in der Akazienstraße neben der zu geringen Fahrbahnbreite Grund für das Entfallen von Stellplätzen.


Einige Stellplätze sollten zu dem entfallen, um entsprechend den bisherigen Wünschen aus dem Bezirksrat und aus Gründen der Barrierefreiheit, dort Fahrradbügel unterzubringen, um so das Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu erhöhen und damit die Beeinträchtigung der Gehwege für Fußgänger durch dort (z.B. an Zäune) abgestellte Fahrräder zu reduzieren.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zu Gunsten einer fahrradfreundlichen und rechtssicheren Gestaltung der Fahrradstraße wurden von der Politik nicht mitgetragen und stattdessen die Aufhebung der Fahrradstraßen beschlossen. Die Verwaltung wird deshalb die vorhandene Markierung und Beschilderung der Fahrradstraßen zeitnah entfernen und damit die Fahrradstraßen aufheben. Die bisher nicht bewirtschafteten Parkflächen, die entfallen sollten, werden im Anschluss erstmalig dem Bewohnerparken zugeführt.

Die auch auf Grund des Urteils vorgeschlagenen Modalfilter im Bereich der Kreuzung Alte Döhrerer Straße/Siemensstraße sowie im Bereich des Spielplatzes Torstraße zur Reduzierung des Kfz-Verkehrsaufkommens, insbesondere des Durchgangsverkehrs werden nicht umgesetzt.

Die Verwaltung geht davon aus, dass der Bezirksrat die vorgeschlagenen Maßnahmen, die nicht in den Drucksachen 15-2252/2023 und 15-2253/2023 behandelt werden, zustimmend zur Kenntnis genommen hat und diese sukzessive umsetzen.
Unabhängig von der o.g. Aufhebung der Fahrradstraßen werden, wie in der Anlage dargestellt, aus Verkehrssicherheitsgründen zur Ordnung des Fuß- und Radverkehrs insbesondere zur Unterbindung des missbräuchlichen Abstellens von Fahrzeugen im Bereich von Einmündungen und somit Einschränkung der Sichtbeziehungen trotzdem als Geschäft der laufenden Verwaltung Fahrradbügel gesetzt bzw. auch vereinzelt Stellplätze entfernt.

Weiterhin findet das stadtweite Programm zur Freiräumung von Gehwegflächen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit Anwendung. Somit sind in Teilbereichen Fahrradbügel vom Gehweg in Stellplätzen zu platzieren. Die bereits umgesetzten Maßnahmen bleiben deshalb bestehen und werden nicht wie beschlossen zurückgenommen.

Wenn aus den Quartieren erhöhte Bedarfe an Fahrradanlehnbügeln gemeldet werden, die nicht auf Gehwegflächen umgesetzt werden können, müssen diese ggf. auch auf Pkw-Stellplätzen untergebracht werden. Eine Möglichkeit, Anträge für bestimmte Parkflächen, die einzelnen Hausgemeinschaften zugeordnet sind, zu stellen, besteht aber nicht. Die Verwaltung ist bemüht, in den öffentlichen Flächen Möglichkeiten für alle Bürger*innen zu schaffen und den Bedarfen anzupassen.