Drucksache Nr. 15-2253/2018 S1:
Standorte für Elektroladesäulen im Stadtbezirk Misburg/Anderten
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 15.10.2018
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2253/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Standorte für Elektroladesäulen im Stadtbezirk Misburg/Anderten
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 15.10.2018
TOP 8.1.1.

Beschluss

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, für den Stadtbezirk Misburg Anderten ein detailliertes und schlüssiges Konzept vorzulegen, aus dem hervorgehen soll, in welcher Anzahl und an welchen potentiellen Standorten künftig Ladesäulen für Elektrofahrzeuge vorgesehen sind.

Entscheidung

Dem Antrag wird weitgehend gefolgt.

Begründung:

Im Dezember 2018 wurde mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen in Hannover die Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an die enercity AG vergeben. Das Ausbauziel für die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur beträgt stadtweit 240 Ladepunkte (ca. 120 Ladeeinrichtungen) bis Ende 2019 und insgesamt 480 Ladepunkte bis Ende 2020. Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur dient als Ergänzung zum üblichen und verlässlichen Laden zu Hause oder bei Arbeitgeber*innen.

Die Verteilung dieser öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet erfolgt nach vereinbarten Kriterien:
- Je Stadtbezirk müssen mindestens zwei Ladeeinrichtungen errichtet und betrieben werden;
- je Stadtteil soll nach Möglichkeit mindestens eine Ladeeinrichtung errichtet und betrieben werden;
- mindestens 30, bei Bedarf bis zu 60 dieser Ladeeinrichtungen sollen Gleichstrom-Schnellladeeinrichtungen sein;
- Orte von Interesse sollen angemessen mit Ladeeinrichtungen bedient werden (Ziele, die von touristischer oder wirtschaftlicher Bedeutung sind und üblicherweise mit dem Auto besucht werden);
- 30 Prozent der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur sollen den spezifischen Bedarf der Bevölkerung abdecken. Ein solcher Bedarf liegt vor, wenn in einer Nachbarschaft von 250 m Entfernung die Nutzer*innen von drei oder mehr Elektrofahrzeugen eine öffentlich zugängliche Ladeeinrichtung benötigen.

Hierzu werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 vier Bürger*innendialoge in Hannover stattfinden, in denen das bisherige Konzept vorgestellt und für den weiteren Ausbau Vorschläge aus den Stadtbezirken und von den Einwohner*innen gesammelt werden. Eine dieser Veranstaltungen wird auch den Stadtbezirk Misburg-Anderten abdecken.