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Der Bereich des Groß-Buchholzer Kirchwegs von der Peter-Köster-Straße bis zur Uhlestraße wird aufgrund der geraden Straßenführung von Autofahrer*innen häufig dafür genutzt, um die Geschwindigkeit deutlich über die 50 km/h-Grenze zu erhöhen. Obwohl sich in dem Bereich zwischen Hesemannstraße und Kapellenbrink eine Bedarfsampel befindet, entsteht durch die hohe Geschwindigkeit eine Gefährdung der Schüler*innen- und Elternquerung des Groß-Buchholzer Kirchwegs.
In diesem Bereich kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlicht-Vergehen. Die Einrichtung einer 30 km/h- Strecke ist wichtig, weil die Pforte des Schulhofes der Grundschule zum Groß-Buchholzer Kirchweg Corona bedingt durch Schüler*innen für den Zugang und das Verlassen des Schulgeländes genutzt werden muss. Im unmittelbaren Bereich des Groß-Buchholzer Kirchweges liegt zudem ein Teil des Schulhofes, der vorwiegend von Erstklässlern genutzt wird. Hier ist aus Lärmschutz- und Immissionsschutzgründen eine 30km/h-Strecken-Regelung ebenfalls unabdingbar.
Dieser Antrag wird von der Schulleiterin der GS Groß-Buchholzer Kirchweg, Frau Dreyer, befürwortet und unterstützt.