Drucksache Nr. 15-2237/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flüchtlingsunterkünfte
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 15.10.2015
TOP 7.4.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-2237/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flüchtlingsunterkünfte
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 15.10.2015
TOP 7.4.2.

Die Auskünfte zu den Drucksachen 1938 und 1939/2015 waren spärlich. Deshalb frage ich die Verwaltung

1. Warum gibt es keine Aufzeichnungen über die geprüften Standorte?
2. Nach welchen Kriterien werden Standorte geprüft?
3. Warum soll in der Thurnitistraße eine "Konzessionsausschreibung" stattfinden und die GBH wird nicht aufgefordert dort zu bauen, wie an anderen Standorten?

Antwort der Verwaltung:

zu 1.)
Die Verwaltung erhält zahlreiche Hinweise bzw. Angebote, denen im Einzelfall nachgegangen wird und die dezidiert geprüft werden. Nach Abschluss der Prüfung werden die Hinweise bzw. Angebote, bei denen sich herausstellt, dass sie als Unterkunft nicht geeignet sind / in Frage kommen abgelegt. Es hat bislang lediglich keine Auflistung dazu gegeben. Dies ist in der Vergangenheit auch nicht erforderlich gewesen, da sämtliche Vorgänge zentral von 61 / 61.4 geprüft worden sind. Die Frage der „Doppelarbeit“ stellte sich bis dahin nicht. Erst mit der Beteiligung weiterer Dienststellen (z. B. OE 19, 23, 37) ist der Kreis derjenigen, die sich mit dieser Thematik befassen größer geworden. Damit einhergehend wird die Verwaltung prüfen, in welcher Weise ein geeigneter Informationsfluss verwaltungsintern sichergestellt werden kann. Hinweisen aus dem politischen Raum insbesondere der Stadtbezirksräte wird selbstverständlich nachgegangen. Sollte der Stadtbezirksrat weitere geeignete Flächen oder Objekte kennen und der Verwaltung benennen, wird die Verwaltung dem nachgehen.

zu 2.)
Grundsätzlich gelten die vom Rat beschlossenen Standortkriterien. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unterkünfte handelt, die eher langfristig bzw. auf Dauer angelegt sind. Da der Zustrom der Flüchtlinge mittlerweile eine Größenordnung erreicht hat die es notwendig macht von den Kriterien abzuweichen, ist das sog. „3-Säulen-Modell“ temporär faktisch um den Baustein der sog. Notunterkünfte ergänzt worden. Da es bei den Notunterkünften letztendlich darum geht, „ein Dach über dem Kopf“ sicher zu stellen, werden an diese Unterkünfte andere Bedingungen geknüpft. Dazu zählen vor allem:
- Zeitliche Verfügbarkeit
- Medien (Wasser, Abwasser, etc.)
- Möglichkeit der Versorgung / Verpflegung
- Sanitär, Küche
ggfls. Planungsrecht, Bauordnungsrecht, Brandschutz, Fluchtwege.

zu 3.)
Im Zusammenhang mit dem Grundsatzbeschluss über den Bau von Flüchtlingswohnheimen (vgl. Drucksache 2194/2013) ist in Abstimmung mit der GBH festgelegt worden, welche Standorte durch die GBH beplant und bebaut werden. Für den Standort Thurnitistraße wurde zum damaligen Zeitpunkt bereits ein anderes modifiziertes Verfahren zur Anwendung kommen. Insbesondere sollten Synergieeffekte dadurch erzielt werden, dass – anders als an den anderen Standorten – der Bauherr den späteren Betreiber „mitbringt“, damit ein Ausschreibungsverfahren (wie andernorts) zum Betrieb der Unterkunft entbehrlich ist. Das dieses Verfahren sich über einen vergleichsweise langen Zeitraum erstreckt, war nicht absehbar. Mittlerweile ist dieses Verfahren aber weit fortgeschritten, so dass eine direkte Vergabe an die GBH nunmehr nicht mehr sinnvoll erscheint. Wie bereits mehrfach ausgeführt obliegt es aber weiterhin der GBH, sich an dem angestrebten Verfahren zu beteiligen.