Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für eine Doppelschaukel auf dem Gelände der Obdachlosenunterkunft Am Annateich - 05/2021
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: Landeshauptstadt Hannover,
Fachbereich Planen und Stadtentwicklung – Unterbringung
Betrag: bis zu 4.000,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung, Anlieferung und Aufstellen einer Doppelschaukel mit Fallschutz auf dem Gelände der Obdachlosenunterkunft Am Annateich (Zuwendung 05/2021)
Begründung
Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 01.09.2021 aufgrund der Initiative des Betreibers der Unterkunft auf Bereitstellung eines Spielgerätes für das Gelände der Obdachlosenunterkunft Am Annateich in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.
Die bewilligte Zuwendung ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Kosten für die Anschaffung, Anlieferung und Aufstellen einer Doppelschaukel mit Fallschutz auf dem Gelände der Obdachlosenunterkunft Am Annateich niedriger ausfallen als laut Kostenaufstellung geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates entsprechend.
Die Empfängerin/der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.