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dem Umbau der Stresemannallee im Bereich des Bertha-von-Suttner-Platzes zur Schaffung zusätzlicher Stellplätze, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen
Vermögenshaushalt
Haushaltsstelle 2.6800.952000.0-901 133 000,- € Jahr 2004
Haushaltsstelle 2.6300.950100.3-080 114 000,- € Jahr 2004
Bezeichnung: Straßenbau
Die Gesamtkosten der Umgestaltungsmaßnahme des Bertha-von-Suttner-Platzes betragen voraussichtlich ca. 247.000,00 €. Im Vermögenshaushalt wird die Umbaumaßnahme unter der Haushaltsstelle 2.6800.952000.0-901(Bau von Parkeinrichtungen) mit 133.000,00 € und unter Haushaltsstelle 2.6300.950100.3-080 (Verkehrsforen in Wohngebieten) mit 117.000,00 € geführt.
1. Ausgangslage
Die Südstadt ist ein sehr beliebtes Wohnquartier mit hoher Wohndichte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover. Die Erschließung des Wohnquartiers erfolgt im Wesentlichen über die Hildesheimer Straße, die Marienstraße und die Sallstraße mit ihren Zufahrtsstraßen ins Quartier.
Aufgrund der gewachsenen städtebaulichen Struktur und der modernen mobilen Entwicklung kommt es im Bereich der Südstadt und den angrenzenden Stadtteilen zu einem Parkraummangel innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen. Garagenhöfe und private Einstellplätze sind zwar, im Gegensatz zu anderen innenstadtnahen Wohnquartieren wie z. B. der List, in nennenswertem Umfang vorhanden, der Parkraumbedarf kann damit und mit den im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Stellplätzen jedoch nicht gedeckt werden.
Um zusätzliche Stellplätze zu schaffen, ist eine Umgestaltung im Bereich der Stresemannallee im Bereich des Bertha-von-Suttner-Platzes vorgesehen.
2. Beschreibung des Vorhabens
Heute hat die Fahrbahn der Stresemannallee im Bereich des Bertha-von-Suttner-Platzes eine Breite von ca. 12,0 m. Es wird beidseitig am Fahrbahnrand in Längsaufstellung geparkt. Die beidseitigen Fuß-/Radwege haben eine Breite von je 4,0 m. Die Restfahrbahnbreite zwischen den parkenden Kfz beträgt ca. 8,00 m.
Ziel der Maßnahme ist es, die Fahrbahn zu Lasten der Gehwege so zu verbreitern, dass zukünftig beidseitig in Schrägstellung am Fahrbahnrand, wie im südlich angrenzenden Bereich, geparkt werden kann. Auf diese Weise wird die Anzahl der Stellplätze im umzubauenden Bereich maximiert. Die Fahrbahnbreite zwischen den parkenden Fahrzeugen muss auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens mindestens 6,50 m betragen. Für die Umgestaltung werden die Eckausrundungen nach vorn gezogen, um die Stellflächen auf 4,50 m zu vergrößern. Durch die Markierung der Schrägparknischen von 4,50 m Tiefe auf beiden Fahrbahnseiten, verbleibt eine Fahrbahnbreite von ca. 6,80 m. Die Entwässerung der Straße erfolgt über die neu anzulegende Gosse am hinteren Rand der Schrägparknischen.
Die Seitenanlage gliedert sich beidseitig in einen ca. 2,80 m breiten Gehweg, einen 1,60 m breiten Radweg und einen Sicherheitsstreifen von 0,70 m auf der Ostseite der Straße und einen Sicherheitsstreifen von 0,90 m auf der Westseite zwischen Radweg und Parknische. Im westlichen Sicherheitsstreifen wird die Straßenbeleuchtung angeordnet. Er ist deshalb breiter als der Sicherheitsstreifen auf der Ostseite der Straße.
Die Fußgängerquerungshilfe im Bereich des Carl-Peters-Denkmals entfällt aufgrund der reduzierten Fahrbahnbreite. Um die Schulwegsicherheit weiterhin zu gewährleisten, wird der vorhandene Fußgängerüberweg an gleicher Stelle erneuert.
Im umgestalteten Bereich werden nach dem Umbau ca. 59 Parkstände zur Verfügung stehen, z.Zt. sind in diesem Bereich ca. 30 legale Stellplätze vorhanden. Es entstehen somit ca. 29 neue Stellplätze.
3. UVP
Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse, sondern trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und die der unmittelbaren Umgebung zu stärken.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der geplanten Maßnahme nicht aus. Es werden keine Flächen neu versiegelt.
4. Bauzeit / Bauablauf
Die Baudurchführung ist für Anfang 2005 vorgesehen.