Anfrage Nr. 15-2230/2017:
Vorgehen gegen Inhaber von Schrottimmobilien

Inhalt der Drucksache:

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Vorgehen gegen Inhaber von Schrottimmobilien

Nach den Medienberichten der letzten Monate sowie durch die Berichte der Polizeiinspektion Mitte im Integrationsbeirat gibt es mittlerweile alleine im Stadtbezirk Mitte eine zweistellige Zahl an völlig heruntergekommenen Schrottimmobilien, in welche Menschen eingepfercht werden, die am Wohnungsmarkt keine Chance haben, eine eigene Unterkunft zu finden. Es werden dabei etwa einzelne Räume durch persönliche Mietverhältnisse zum Teil an 6 Personen vermietet.

Allen voran fällt das Gebäude in der Celler Straße Nummer 8 auf, in welchem über 75 Personen wohnen, davon rund die Hälfte Kinder und Jugendliche, in welchem es an der Stromversorgung und fließendem Warmwasser fehlt.

Insbesondere die Kinder und Jugendlichen sind bereits durch ihre fehlende Geschäftsfähigkeit nicht imstande, sich selbst zu helfen und für menschenwürdige Verhältnisse zu sorgen.

Die in diesen Schrottimmobilien lebenden Familien sind zumeist völlig verarmt, erhalten aufgrund der geltenden Rechtslage und der europäischen Rechtslage keinen Cent an Sozialleistungen und sind daher wirtschaftlich den Vermietern schutzlos ausgeliefert.

Diese Vermieter machen mit der unzulässigen Mehrfachvermietung und der Anzahl untergebrachter Mitmenschen pro Zimmer eine unglaubliche illegale Rendite.

Die Mitarbeiterinnen der LHH und der PI Mitte vor Ort geben ihr Bestes, können aber selbst an den raffgierigen Strukturen dahinter nichts ändern.

Im Hinblick auf die Straftatbestände wie § 291 I und II StGB (Strafrahmen bis zu 10 Jahren Freiheitsentziehung) und weitere Straftatbestände besteht ebenso zumindest ein Anfangsverdacht wie im Hinblick auf § 5 WiStrG.

Informationen zufolge verfügt die Staatsanwaltschaft Hannover jedoch noch nicht über die notwendigen Informationen zu den Schrottimmobilien, die die Stadt Hannover zusammengetragen hat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Wann legt die LHH die Erkenntnisse zu allen Schrottimmobilien direkt der Staatsanwaltschaft Hannover vor, um ihr die Prüfung von Straftatbeständen sowie die mögliche Einziehung der Immobilien nach §§ 73 ff StGB zu ermöglichen?
2. Mit welchen bauordnungsrechtlichen Zwangsmaßnahmen wie dem notfalls zwangsweise durchsetzbaren Instandsetzungs- und Modernisierungsgebot nach § 177 BauBG o.ä. hat die LHH bisher diese Vermieter in die Pflicht genommen?
3. Mit welchen koordinierten sozial-, jugend- und schulpolitischen und ordnungsrechtlichen Konzepten und mit wie vielen Personalkapazitäten gedenkt die LHH diesen Fehlentwicklungen zukünftig zu begegnen?