Drucksache Nr. 15-2229/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kontrollen auf P+R-Parkplätzen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 07.10.2020
TOP 5.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2229/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kontrollen auf P+R-Parkplätzen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 07.10.2020
TOP 5.2.1.

Einem HAZ-Artikel Ende August war zu entnehmen, dass die infra aufgrund zunehmender Beschwerden von Kund*innen seit dem 1. September 2020 Kontrollen auf ihren P+R-Parkplätzen in der Region durchführt. Die Grüne Bezirksratsfraktion begrüßt dieses Vorgehen ausdrücklich, da Missnutzungen in relevantem Umfang den verkehrlichen und ökologischen Nutzungszielen der P+R-Anlagen entgegenstehen.
Quelle: https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Hannover-Parksuendern-auf-Park-and-Ride-Plaetzen-droht-ein-Bussgeld

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Auf welchen P+R-Parkplätzen im Stadtbezirk hat die infra seit dem 1. September wann und wie oft Kontrollen durchgeführt?

2. Wann, aus welchem Grund und wie oft wurden dabei Bußgelder verhängt?

3. Inwieweit hat die infra zwischenzeitlich ggf. einen Sinneswandel bezüglich der Erarbeitung einer regionsweiten technischen Lösung mit Schranken, Parkscheinautomaten o.ä. vollzogen, um der Missnutzung von P+R-Parkplätzen entgegenzuwirken?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Anfrage wurde zur Stellungnahme an die infra weitergeleitet. Die infra teilte mit:
Zu 1
„Paracelsusweg zur morgendlichen Hauptverkehrszeit stichpunktartig mind. 1 mal pro Woche.
Zu 2
Es wurden keine Bußgelder verhängt, vielmehr handelt es sich um Vertragsstrafen.
Vertragsstrafen wurden verhängt, wenn sich Parkende nicht an die P+R-Nutzungsbedingungen gehalten haben. Diese können an jeder Einfahrt einer Parkplatzanlage auf Schildern nachgelesen werden und darüber hinaus auf der Homepage der infra GmbH.
Bei den kontrollierten P+R Anlagen – in den o.a. Zeiten – wurden die Fahrer von einfahrenden Autos von protec-Mitarbeitern darüber informiert, dass die P+R Anlage ausschließlich zum Zweck des Parkens bei der weiteren Nutzung der ÖPNV erlaubt ist. Zuwiderhandlungen können zu einer Vertragsstrafe seitens des Betreibers führen.

Sollte ersichtlich sein, dass gegen die o.a. Anweisungen seitens der protec-Mitarbeiter bzw. gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird, werden die Kerndaten des Fahrzeuges erfasst (Datum, Uhrzeit, Kfz Typ, Kfz, Farbe, Kfz Kennzeichen, evtl. Besonderheiten). Nach dem die Daten auf einem Vertragsstrafzettel eingetragen wurden, wird dieser an die Windschutzscheibe geklemmt. Damit für das weitere Vorgehen nachvollzogen werden kann, um welches Fahrzeug es sich handelt, wird noch eine Fotodokumentation durchgeführt.

GVH-Kunden die im Besitz einer Monatsfahrkarte sind, ist die Nutzung als Dauerparkplatz ebenso nicht gestattet. Die Parkplätze dienen genauso wenig als Treffpunkte jeglicher Art oder für Lieferverkehre.


Die Protec-Mitarbeiter haben die Fahrer dabei beobachtet, wie diese nicht unmittelbar nach dem Parkvorgang die Stadtbahnhaltestelle aufgesucht haben, weshalb diese sofort eine Vertragsstrafe an die Windschutzscheibe geheftet bekommen haben. Dies verstößt gegen Ziffer 1 der Einstellbedingungen auf der P+R-Anlage an der Stadtbahnhaltestelle.
Es wurden 65 Vertragsstrafen ausgestellt für die Parkplatz-Anlage Paracelsusweg

Zu 3


Schrankenlösungen ließen sich nur kostenpflichtig lösen oder durch Zugangsberechtigung mit Fahrscheinen. Dadurch würde aber der Nutzungszweck, dass die Anlagen nur zur unmittelbaren Nutzung des ÖPNV genutzt werden dürfen, umgangen.
Die Nutzung der P+R-Parkplätze kostenpflichtig zu machen wäre keine Entscheidung der infra sondern des Aufgabenträgers bzw. des GVH.“