Drucksache Nr. 15-2228/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wohnraumsituation im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 08.09.2022
TOP 4.13.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-2228/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Wohnraumsituation im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 08.09.2022
TOP 4.13.

Die Wohnraumsituation im Stadtbezirk ist dynamisch. Preisgünstiger Wohnraum ist knapp. Bürger*innen berichten von Mietpreiserhöhungen und Schwierigkeiten bei der Suche nach preisgünstigem Wohnraum im Stadtbezirk.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie haben sich die Mietpreise im Stadtbezirk (möglichst gegliedert nach Stadtteilen) in den vergangenen 3 Jahren entwickelt und wie ist die Prognose für die kommenden drei Jahre?
2. Wie hat sich die Anzahl preisgebundener Wohnungen im Stadtbezirk (möglichst gegliedert nach Stadtteilen) in den vergangenen 3 Jahren entwickelt und wie ist die Prognose für die kommenden drei Jahre?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung im Stadtbezirk, um preisgünstigen Wohnraum zu erhalten und neu zu schaffen oder die Erhaltung und Schaffung zu unterstützen?

Antwort der Verwaltung

zu Frage 1.
Es liegen für die Stadtteile Angebotsmieten vor, d.h. die inserierten Angebotspreise, für die freie Wohnungen im jeweiligen Stadtteil angeboten werden. Diese werden jährlich erfasst. Von 2019 bis 2021 sind die inserierten Angebotsmieten stadtweit um 6,6 % gestiegen, die Entwicklung der einzelnen Stadtteile sind der Tabelle zu entnehmen.
Eine Prognose für die nächsten Jahre kann nicht getroffen werden, aber seit Beginn der stadt- und stadtteilweiten Erfassung inserierter Angebotsmieten 2007 sind diese jährlich und kontinuierlich gestiegen.







Stadtteile
Angebotsmiete 2021 in €/m²
Angebotsmiete 2020 in €/m²
Angebotsmiete 2019 in €/m²
Entwicklung
2019 zu 2021 in %
39 Bornum
8,76
7,72
7,76
+12,9
40 Ricklingen
9,20
8,91
8,49
+8,4
41 Oberricklingen
9,00
8,53
8,50
+5,9
42 Mühlenberg
7,60
7,04
7,14
+6,5
43 Wettbergen
7,78
7,76
7,55
+3,1

zu Frage 2.
Unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel ist die Stadt bemüht, dem bundesweiten Trend mit rückläufigen Zahlen an preisgünstigen Wohnungen entgegenzuwirken (vgl. Antwort zu Frage 3). Dennoch verringert sich durch Auslaufen von Förderungen und Verträgen die Zahl preisgebundener Wohnungen fortlaufend. Die Entwicklung der geförderten preisgebundenen Wohnungen bei planmäßigem Auslaufen der Förderung in den einzelnen Stadtteilen ist der Tabelle zu entnehmen. Bei vorzeitigen Rückzahlungen der Fördermittel oder Laufzeitverlängerungen können sich für die Zukunft Änderungen ergeben.


31.12.19
31.12.20
31.12.21
31.12.22
31.12.23
31.12.24
Bornum
124
124
124
124
124
124
Ricklingen
141
141
141
141
141
116
Oberricklingen
352
335
335
308
308
299
Mühlenberg
585
495
495
495
495
495
Wettbergen
484
446
446
446
446
446

1.686
1.541
1.541
1.514
1.514
1.480

zu Frage 3.
Um das Wohnungsangebot zu erhöhen und den Neubau zu forcieren, hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover 2013 das Wohnkonzept 2025 beschlossen, mit dem u. a. die Schaffung von neuen Baurechten intensiviert und beschleunigt wurde. Seitdem sind in Hannover Baurechte für über 11.000 Wohnungen neu geschaffen worden. Damit nicht nur Wohnraum im frei finanzierten - hochpreisigen - Bereich entsteht, sondern auch für Bezieher von niedrigen bis mittleren Einkommen, werden die Investor*innen bei neuen Baurechten über städtebauliche Verträge verpflichtet, mindestens 30 % der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau zu erstellen („Sozialquote“).



Dazu beschloss der Rat ebenfalls in 2013 als Ergänzung zum Landesprogramm ein eigenes städtisches Wohnraumförderprogramm, mit dem der Neubau von Wohnungen für Wohnungssuchende mit niedrigen bis mittleren Einkommen gefördert wird.

Unter Einsatz erheblicher städtischer Haushaltsmittel sollen bis 2023 ca. 3.000 neue Wohnungen gefördert werden, ca. 1.150 davon sind bereits fertiggestellt. Die Eingangsmieten im geförderten Wohnungsbau betragen derzeit – je nach Fördervariante – 6,10 €, 6,50 €, 7,50 € oder 8 € je m² Wohnfläche nettokalt ohne Betriebskosten. Das Förderprogramm der Stadt wird gut angenommen. Für den Stadtbezirk Ricklingen liegt ein Antrag für ein Objekt mit 18 geförderten Wohnungen vor, das voraussichtlich 2024 bezugsfertig sein soll.

Neben der Neubauförderung sichert sich die Stadt seit Jahren mit städtischen Mitteln auch Belegrechte an Wohnungen im Bestand, indem sie auslaufende Förderungen verlängert oder neue Belegrechte erwirbt. Die Stadt darf in diesen Fällen die Mietenden benennen, an die eine frei werdende Wohnung vergeben werden soll. Gleichzeitig ist das Ergebnis dieses Fördermitteleinsatz, dass die Mieten auf einem Niveau gehalten werden, dass es auch Bezieher*innen kleinerer bis mittlerer Einkommen ermöglicht, diese Wohnungen anzumieten. Die Entscheidung, ob und welche Förderungen in Anspruch genommen werden, kann allerdings nur die Eigentümer*in treffen. Das Interesse an der Förderung besteht in der Regel nur so lange, bis die Objekte entschuldet sind. Dies ist für die 1990er / 2000er Baujahre, die einen großen Teil der heutigen Belegrechtswohnungen bilden, zwischenzeitlich der Fall. Viele Eigentümer*innen sind nicht mehr bereit, die Förderverträge und damit auch die Bindungen zu verlängern.