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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn
Michael Niedermeier die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Michael Niedermeier hat mit Schreiben vom 08.08.2019 mitgeteilt, dass er sein Mandat mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Damit endet seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.07
Hannover / 29.08.2019