Anfrage Nr. 15-2227/2017:
Gutachten zur Radwegbenutzungspflicht

Inhalt der Drucksache:

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Gutachten zur Radwegbenutzungspflicht

Die Mindestmaße für Radwege werden über die StVO vorgegeben, die aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) legen sogar Breiten nahe, die teils deutlich über die StVO hinaus gehen. Zahlreiche Radverkehrsanlagen in Hannover sind deutlich zu schmal, um den Erfordernissen der StVO entsprechen zu können, dadurch machen sie die Nutzung des Fahrrades stellenweise unsicher und unattraktiv.
Die Stadt hat vor einigen Jahren mit der Auflage des Leitbildes Radverkehr einen neuen Schwung in die Förderung des Fahrrades gebracht und bisher schon zahlreiche Kilometer zu schmaler Radwege sanieren bzw. verbreitern können. Nach wie vor sind jedoch noch weite Strecken unakzeptabel.

Deshalb fragte die GRÜNEN-Bezirksratsfraktion bereits mehrfach nach dem Stand der Verbreiterung bzw. der Planung der Verwaltung, diesem Missstand zu begegnen. Die letzte Antwort diesbezüglich stammt vom April 2015:

„Die Verwaltung bereitet derzeit, nicht zuletzt aufgrund der vermehrten Anfragen zur Benutzungspflicht von Radwegen, die Vergabe eines Gutachtens vor, in dem für alle Radwege im Stadtgebiet mit Benutzungspflicht überprüft werden soll, ob die entsprechenden Voraussetzungen noch vorliegen oder ob eine Aufhebung der Benutzungspflicht beispielsweise aufgrund von Veränderungen der Verkehrsstärken für einzelne Radwege möglich wäre.“

Seitdem wurde den Gremien kein aktueller Stand zu dieser Untersuchung präsentiert.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Wann wurde das Gutachten in Auftrag gegeben?
2. Wann wird das Gutachten erwartet bzw. den Gremien zugehen?
3. Welche Strecken im Bezirk wurden bzw. werden im Gutachten untersucht, welche Ergebnisse liegen bereits vor?