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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Kuiper
Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit
§ 55 b Abs. 1 NGO festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Silke Kuiper die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 2 NGO für den Sitzverlust vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Entfällt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Kuiper hat ihren Wohnsitz im Stadtbezirk Nord aufgegeben; dies bedeutet den Verlust der Wählbarkeit. Damit endet ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Nord.
Die Voraussetzungen für den Sitzverlust sind vom Stadtbezirksrat nach § 37 Abs. 2 NGO festzustellen.
Frau Kuiper ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.1
Hannover / 14.09.2007