Drucksache Nr. 15-2225/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bordellbetrieb in Wettbergen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 01.11.2018
TOP 6.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-2225/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bordellbetrieb in Wettbergen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 01.11.2018
TOP 6.1.1.


Der Bordellbetrieb „Partytreff König“ mit der Hausnummer 22 liegt im Gewerbegebiet und befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Wohngebietes. Er wirbt im Internet offen mit Sexdienstleistungen. Laut Prostituiertenschutzgesetz (in Kraft seit 01.07.2017) müssen Bordellbetriebe eine Konzession besitzen. Prostituierte müssen bei der LHH als solche angemeldet sein und eine Gesundheitsberatung bei der Region Hannover absolviert haben.

Wir fragen die Verwaltung:

(1) Ist der Verwaltung bekannt, dass sich in der Deveser Straße 22 ein Bordellbetrieb befindet?
(2) Hat der Partytreff König eine Konzession oder diese beantragt?
(3) Wieviel Sexarbeiterinnen befinden sich in diesem Bordellbetrieb und wie viele sind gemäß Prostituiertenschutzgesetz dort angemeldet?

Antwort der Verwaltung:


  1. Ja, der Betrieb ist bekannt.
  2. Die Konzession wurde im letzten Jahr beantragt. Das Erlaubnisverfahren läuft. Der Betrieb ist gemäß § 37 Abs. 4 ProstSchG aufgrund der rechtzeitigen Antragstellung erlaubt.
  3. Eine Anmeldeverpflichtung in einem Bordellbetrieb gibt es nicht. Prostitution ist eine überaus mobile Tätigkeit und wird an häufig wechselnden Orten ausgeübt. Bei der letzten Überprüfung in der 38. Kalenderwoche wurden sieben Prostituierte angetroffen, die alle über gültige Anmeldebescheinigungen nach § 5 ProstSchG verfügten.