Anfrage Nr. 15-2225/2018:
Bordellbetrieb in Wettbergen

Inhalt der Drucksache:

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Bordellbetrieb in Wettbergen


Der Bordellbetrieb „Partytreff König“ mit der Hausnummer 22 liegt im Gewerbegebiet und befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Wohngebietes. Er wirbt im Internet offen mit Sexdienstleistungen. Laut Prostituiertenschutzgesetz (in Kraft seit 01.07.2017) müssen Bordellbetriebe eine Konzession besitzen. Prostituierte müssen bei der LHH als solche angemeldet sein und eine Gesundheitsberatung bei der Region Hannover absolviert haben.

Wir fragen die Verwaltung:

(1) Ist der Verwaltung bekannt, dass sich in der Deveser Straße 22 ein Bordellbetrieb befindet?

(2) Hat der Partytreff König eine Konzession oder diese beantragt?

(3) Wieviel Sexarbeiterinnen befinden sich in diesem Bordellbetrieb und wie viele sind gemäß Prostituiertenschutzgesetz dort angemeldet?