Antrag Nr. 15-2223/2020:
Nutzungsänderung von Einrichtungen im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

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Nutzungsänderung von Einrichtungen im Stadtbezirk

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, zukünftig vor wesentlichen Nutzungsänderungen von Räumen in öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel dem Bürgerhaus Misburg, den Bezirksrat um Zustimmung zu bitten.

Begründung

Nach § 93 NKomVG ist der Bezirksrat für im Stadtbezirk gelegenen Einrichtungen verantwortlich, soweit deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht. Vor einer wesentlichen Nutzungsänderung wie der Umwandlung eines von Vereinen nutzbaren Raumes in ein nur stundenweise genutztes Büro ist daher der Bezirksrat um Zustimmung zu bitten.