Antrag Nr. 15-2222/2011:
Durchführung einer Einwohnerfragestunde

Inhalt der Drucksache:

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Durchführung einer Einwohnerfragestunde

Antrag

Der Stadtbezirksrat Nord führt in seinen Sitzungen jeweils eine Einwohnerfragestunde nach § 31 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover durch; in der Regel bevor er in den sachlichen Teil der Tagesordnung eintritt. Die Einwohnerfragestunde soll 45 Minuten nicht überschreiten.
In der Bezirksratssitzung am 19. Dezember 2011 wird die Einwohnerfragestunde im Anschluss an die Beschlussfassung über diesen Antrag durchgeführt.

Begründung

Gemäß § 31 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover können die Bezirksräte beschließen, einen in der Tagesordnung der jeweiligen Sitzung zeitlich bestimmten Sitzungsabschnitt für eine Einwohnerfragestunde zu verwenden.
Der Stadtbezirksrat sollte von der Einwohnerfragestunde als Instrument der Bürgernähe Gebrauch machen. Er knüpft damit an die bewährte Handhabung in den vergangenen Wahlperioden an.