Drucksache Nr. 15-2219/2014:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 503, 1. Änderung, Thaerstraße / nördliche Esperantostraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-2219/2014
3
 

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 503, 1. Änderung, Thaerstraße / nördliche Esperantostraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 503,
    1. Änderung
    - Änderung eines Gewerbegebietes in ein allgemeines Wohngebiet -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer von zwei Wochen zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen evtl. finanzielle Auswirkungen durch Umgestaltung des nördlichen Teils der Esperantostraße. Umfang der Umgestaltung und Kosten werden im weiteren Verfahren geprüft.

Begründung des Antrages

Die ehemals für Einzelhandel genutzte Fläche an der Thaerstraße Ecke nördliche Einmündung Esperantostraße ist seit dem Abbruch des ca. 350 m² großen Einkaufsmarktes vor einigen Jahren brachgefallen. Aufgrund der isolierten Lage des Grundstücks und der guten Versorgungslage im Stadtteil ist nicht zu erwarten, dass sich hier wieder ein Lebensmittelnahversorger ansiedelt. Das Plangebiet bildet den nördlichen Abschluss eines bestehenden Wohngebiets. Die Erweiterung dieses Wohngebietes bietet sich städtebaulich an. Es soll deshalb ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, in dem der Bau von vier freistehenden Einfamilienhäusern geplant ist. Der gültige Bebauungsplan Nr. 503 setzt für das Grundstück Gewerbegebiet fest. Für die Umwandlung in ein Wohngebiet ist die Änderung dieses Bebauungsplans erforderlich.

Es soll das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Drucksache für den Aufstellungsbeschluss soll im Oktober 2014 in den zuständigen Ratsgremien behandelt werden.

Die Planung hat nur geringe Auswirkung auf die direkte Nachbarschaft. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll deshalb nur für die Dauer von zwei Wochen durchgeführt werden. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats wird mit der öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen.

61.12 
Hannover / 16.09.2014