Drucksache Nr. 15-2217/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumfällarbeiten in Mittelfeld
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 12.09.2019
TOP 8.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-2217/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumfällarbeiten in Mittelfeld
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 12.09.2019
TOP 8.2.1.

Die Grünen im Bezirk Döhren-Wülfel wurden von Anwohner*innen auf massive Rückschnitte an Bäumen und Gehölzen auf einem Baugrundstück in der Mittelfelder Thaerstraße (eingezäuntes Grundstück Ende Thaerstr/Hermesallee) hingewiesen. Da ja grundsätzlich Fällarbeiten nach Bundesnaturschutzgesetz bis 1. Oktober verboten sind und in Hannover zusätzlich eine Baumschutzordnung gilt, ist zu befürchten, dass hier (illegal) Fakten geschaffen wurden, um das Grundstück großflächiger bebauen zu können

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. Ist der Verwaltung der oben geschilderte Sachverhalt bekannt und wurde eine Genehmigung für den starken Rückschnitt/das Fällen von Bäumen zum jetzigen Zeitpunkt erteilt?
2. Liegt ein Bauantrag für dieses Grundstück vor, und stören die (noch) vorhandenen bzw. bereits nicht mehr vorhandenen Bäume die geplante Bebauung?
3. Falls ja, warum wurde diese Genehmigung erteilt, falls nein, welche Konsequenzen hat der nicht genehmigte Rückschnitt/ das nicht genehmigte Baumfällen für den/die Grundstückseigentümer*in und die geplante Bebauung?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Der Sachverhalt ist der Verwaltung bekannt. Es lagen keine Genehmigungen vor.

2. Ein Bauantrag wurde gestellt..Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 934, 1. Änderung, der dort ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Der Eigentümer möchte dort 16 Reihenhäuser errichten, die den Festsetzungen des B – Planes entsprechen und hat dies der Stadt angezeigt. Diese Anzeige ersetzt eine Baugenehmigung. Eine Fällung von einigen Bäumen und Sträuchern wird zu den bereits vorgenommenen Fällungen als rechtmäßig angesehen. In den zurückliegenden Jahrzehnten hat sich unter den Hecken wild abgelagerter Müll angesammelt. Ziel der begonnenen Aufräumaktion war es, einen wohnkonformen Zustand der Flächen zu schaffen. Der Abschluss dieser Aktion und die anschließende Neubepflanzung sind Gegenstand von Gesprächen des Investors mit der Verwaltung.
3. Auf die geplante Bebauung haben die bereits vorgenommenen Fällungen keine Auswirkung.
Die Verwaltung prüft die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen Verstoßes gegen die Baumschutzsatzung.