Drucksache Nr. 15-2217/2017:
Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
 
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15-2217/2017
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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide bei Bezirksratsfrau Imke Knoll gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zum 19. September 2017 vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsfrau Imke Knoll hat Oberbürgermeister Schostok schriftlich mitgeteilt, dass sie auf ihr Mandat als Bezirksratsfrau im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide verzichten wolle. Sie bat um Umsetzung zum 19.09.2017. Damit endet die Mitgliedschaft im Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG durch Verzicht. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen.
18.62.03 
Hannover / 05.09.2017