Antrag Nr. 15-2216/2014:
Zentraler FB Recht und Ordnung am Raschplatz

Inhalt der Drucksache:

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Zentraler FB Recht und Ordnung am Raschplatz

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, das Grundstück des alten ZOB („Lister Dreieck“) rechtlich und technisch bebaubar zu machen und ein zentrales bürgerfreundliches und barrierefreies Verwaltungsgebäude für den Fachbereich Recht und Ordnung zu errichten, in welchem alle bisherigen Teilbereiche des Fachbereichs zusammengefasst werden. Das Grundstück und das Gebäude bleiben im Eigentum der Landeshauptstadt; freie Kapazitäten in dem Gebäude werden von der Landeshauptstadt vermietet.

Begründung

Durch die Bebauung des Köbelinger Marktes und den Wegfall des dortigen Ordnungsamtes bzw. Bürgerbüros besteht ein erhöhter neuer Bedarf an zentraler Verwaltungsfläche für den Fachbereich Recht und Ordnung, der derzeit noch auf sieben Standorte verteilt ist.

Mit dem Ausbau der D-Linie und der besseren Erschließung des Raschplatzes ergibt sich die einmalige Chance, ein im Eigentum der Landeshauptstadt verbleibendes und alle Mietkosten für den Fachbereich Recht und Ordnung auf Dauer ausschließendes hervorragend erreichbares und bürgerfreundliches Verwaltungsgebäude zu schaffen, welches den Menschen der Stadt eine einzigartige Erschließung auch in unmittelbarer Nähe des Fachbereichs Soziales ermöglicht.