Anfrage Nr. 15-2214/2017:
Mögliche Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück Lister Meile 59A

Inhalt der Drucksache:

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Mögliche Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück Lister Meile 59A

Die von der Fachverwaltung nachgelieferten Erklärungen zum o.a. Vorgang vermögen nicht zu überzeugen.
Der Mieter wäre nach Ablauf seines Mietvertrages verpflichtet gewesen, die heruntergekommenen Aufbauten auf dem Mietgrundstück zu entfernen.
Eigentumsrechte am Grundstück oder ein Recht auf bevorzugte Behandlung können aus dem vorherigen Mietverhältnis nicht abgeleitet werden.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird auf eine Ausschreibung des Erbbaurechts verzichtet ?

2. Warum verzichtet die LHH an dieser Stelle auf erhebliche Einnahmemöglichkeiten?