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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
ENTSCHEIDUNG: Erhalt der Abbruchreste des Leinewehres
Beschluss
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, in wie weit die Abbruchreste des Leinewehres (z. B. Steine) erhalten bleiben können, um sie später für eine bauliche Gestaltung an der Stelle wieder zu verwenden.
Entscheidung
- siehe Anlage -