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Erhalt der Abbruchreste des Leinewehres
Antrag,
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, in wie weit die Abbruchreste des Leinewehres (z. B. Steine) erhalten bleiben können, um sie später für eine bauliche Gestaltung an der Stelle wieder zu verwenden.
Begründung
Durch die Sanierung des Wehres verliert das Bauwerk viel von seinem früheren Charakter. Durch die Originalsteine könnte später aber durch geeignete Baumaßnahmen an das ursprüngliche Leinewehr erinnert werden.