Drucksache Nr. 15-2212/2020:
Zuwendung an die Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e.V

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
 
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15-2212/2020
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Zuwendung an die Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e.V

Antrag,

der Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine e.V eine institutionelle Zuwendung in Höhe von 1.796,-€ aus dem Teilergebnishaushalt 2020 – 41 Kultur (Produkt 27304 Bildungsnetzwerke) – Kostenart 43180000 zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Gewährung der Zuwendung ist keine gruppenbezogene Bevorzugung oder
Benachteiligung verbunden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €0.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 27304
Bildungsnetzwerke
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €1,796.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€1,796.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€1,796.00)
Die Mittel sind im o.g. Produkt veranschlagt und im Zuwendungsverzeichnis entsprechend ausgewiesen.

Begründung des Antrages

Die Arbeitsgemeinschaft Misburger und Anderter Kulturvereine (AMK) e.V. ist ein Zusammenschluss von über 40 Vereinen und Verbänden im Stadtbezirk Misburg-Anderten, die sich der Pflege von Kunst, Wissenschaft, Sport, Heimatkunde oder ähnlicher kultureller Zielsetzung widmen und ihre praktische Tätigkeit hauptsächlich im Stadtbezirk Misburg-Anderten ausüben.

Die AMK unterstützt ihre Mitglieder u.a. bei Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und anderen Aktivitäten und fungiert als Interessenvertretung der Vereine in vielfältiger Hinsicht. Sie hat sich der Wahrung von kulturellen und sportlichen Idealen verpflichtet und sorgt für die Vernetzung der Mitglieder untereinander. Mit vielen verschiedenen Akteuren des Stadtbezirks wie z.B. den Schützen- und Sportvereinen, der freiwilligen Feuerwehr und Rettungsdiensten wird aktiv zusammengearbeitet.

Für das Jahr 2020 hat der Verein eine Zuwendung in Höhe von 1.900,- € bei geplanten Gesamtausgaben in Höhe von 6.500 € beantragt. Die Verwaltung ist nach Prüfung der Unterlagen und durch Vergleich mit Vorjahren der Auffassung, dass die im Haushalt 2020 veranschlagten Mittel in Höhe von 1.796,- € auskömmlich sein werden. Die übrigen Einnahmen erzielt die AMK aus Veranstaltungseinnahmen, Vermietung von Technik u.ä. sowie Spenden.



Die AMK ist überwiegend ehrenamtlich tätig und benötigt die Zuwendung im Wesentlichen für die Finanzierung allgemeiner Geschäftskosten. Auch wenn bedingt durch Corona-Einschränkungen in diesem Jahr nicht alle Veranstaltungen durchgeführt werden können, ist dennoch die Zuwendung in vollem Umfang erforderlich, um zum einen die laufenden Geschäftskosten finanzieren zu können, aber auch um ausfallende Einnahmen zu kompensieren und ggf. Veranstaltungen zu einem späteren Zeitpunkt nach zu holen.

Im Rahmen der jährlichen Planungsgespräche ist es beabsichtigt, mit dem Verein die Möglichkeit und Rahmenbedingungen zum Abschluss eines mehrjährigen Zuwendungsvertrages zu erörtern.

41.0 2
Hannover / Sep 3, 2020