Anfrage Nr. 15-2212/2019:
Wild abgestellte Leihfahrräder

Inhalt der Drucksache:

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Wild abgestellte Leihfahrräder

Die Fahrräder mehrerer Großanbieter (etwa Mobike / Nextbike) sind im Stadtbezirk an unterschiedlichen Orten abgestellt. Teilweise stehen oder liegen die Fahrräder wochenlang an den Orten, sodass sie die Gehwege zustellen oder sie liegen bzw. stehen in öffentlichen Parks und Grünanlagen im Stadtbezirk.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. An welche Rahmenbedingungen hinsichtlich der Abstellung sind die Anbieter von Leihfahrrädern gebunden und an welchen Orten im Stadtbezirk dürfen solche Leihfahrräder nicht abgestellt werden?

2. Was unternimmt die Stadtverwaltung bei "wild" abgestellten bzw. verkehrsbehindernden Häufungen von abgestellten Fahrrädern?