Anfrage Nr. 15-2212/2010:
Baumschäden bei Baumaßnahmen durch Fremdfirmen

Inhalt der Drucksache:

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Baumschäden bei Baumaßnahmen durch Fremdfirmen

Der Stadtanzeiger vom 21. Oktober berichtete über erneute massive Beschädigung von
Bäumen durch Fremdfirmen (Subunternehmen der Bauträger) im Zuge der Baumaßnahmen
am Kirchröder Simeonkirchplatz sowie nebenan in der Schwemannstraße. Auch bei den
ersten Fällaktivitäten zum Projekt Forschungszentrum Böhringer hat eine Fremdfirma durch
scheinbar rücksichtslose und ungerechtfertigte Rodungen massiven Baumschaden angerichtet.
Stadtweit weiß der Bürger etliche solcher Geschichten zu erzählen.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1) Inwieweit werden Bauträger von der Stadt in die Pflicht genommen, planmäßig zu
erhaltende Bäume und Vegetation zu schützen?
2) Wird diese “Vorbereitung durch den Bauträger” vor Beginn der Bauarbeiten durch die
städtische Mitarbeiter kontrolliert?
3) Hat der Bauträger die Pflicht, Fremdfirmen Instruktionen über relevante Schutzmaßnahmen
im Rahmen der Bauarbeiten zu geben und dessen Ausführungen zu begleiten, bzw.
kontrollieren?
G r ü n e