Informationsdrucksache Nr. 15-2208/2007:
Haushaltsplan 2008 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-2208/2007 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In die Stadtbezirksräte 01 - 13
 
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15-2208/2007
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Haushaltsplan 2008 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte

Der Rat hat in seiner Sitzung am 7.Juli 1994 beschlossen, den Stadtbezirksräten entsprechend der Berechnungsmethode aus der Drucksache Nr. 430/94 eigene Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Berechnungsbasis ist dabei ein Grundbetrag von 10.225,84€ (früher 20.000,-DM) je Stadtbezirk und ein Steigerungsbetrag von 1,28€ (früher 2,50 DM) je Einwohner gerundet auf voll 100€, basierend auf der vom Bereich Wahlen und Statistik der LHH festgestellten amtlichen Einwohnerzahl per 01.01. des dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahres.

Im Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2008 werden die Mittel für alle Bezirke bei der Finanzstelle 0011.000 (Stadtbezirksräte), Finanzposition 718000 im Verwaltungshaushalt und erstmalig im Vermögenshaushalt bei der Finanzstelle 0011.901 Finanzposition 988000 veranschlagt.

Ferner sind für die Städtepartnerschaften der Stadtbezirksräte Misburg/Anderten und Ahlem/Badenstedt/Davenstedt Haushaltsmittel in der bisherigen Größenordnung bei der HMK 0011.000 610100 bereitgestellt.

Der als Anlage beigefügten Tabelle ist die Aufteilung der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Mittel auf die einzelnen Stadtbezirke zu entnehmen. Die Verringerung der Ansätze des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus der Notwendigkeit, bei Anwendung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) Investitionszuschüsse im Vermögenshaushalt zu veranschlagen. Weitere 347.000 Euro sind daher bei der Finanzstelle 0011.901 und der Finanzposition 988000 ausgewiesen.

Die Stadtbezirksräte können im Rahmen der Haushaltsführung die im Verwaltungshaushalt veranschlagten Mittel nach Sachkosten und Zuwendungen aufteilen, bewirtschaften und daraus anteilige Haushaltsansätze für Verfügungsmittel beschließen. Aus dem Ansatz des Vermögenshaushaltes können sie Investitionszuschüsse gewähren.

Die Stadtbezirksräte sind in der Auswahl der Verwendungszwecke frei.

Die Ansätze sind zeitlich übertragbar.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es handelt sich ausschließlich um die Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen der Veranschlagung der Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte im Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2008.

Kostentabelle

Im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt entstehen die der Anlage zu entnehmenden finanziellen Auswirkungen.

20.10 
Hannover / 23.08.2007