Anfrage Nr. 15-2205/2017:
W-LAN/Internet Anschlüsse in den Flüchtlingsunterkünften

Inhalt der Drucksache:

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W-LAN/Internet Anschlüsse in den Flüchtlingsunterkünften

Bewohner-, innen in den Flüchtlingsunterkünften fragen häufig nach, warum es ihnen nicht erlaubt sei, in ihren Zimmern oder Wohnungen (hier Hebbelstraße) über einen W-LAN zu verfügen. Somit hätten sie die Möglichkeit, Recherchen im Internet durch zu führen, Teilnahme an Lernprogrammen oder die Kommunikation in das Heimatland zu verbessern.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Warum gibt es diese Einschränkung der Internetnutzung?

2. Gilt dies für alle Flüchtlingsunterkünfte in Hannover?

3. Gibt es rechtliche Vorgaben, die dies untersagen?