Anfrage Nr. 15-2203/2009:
Sporthallennutzung durch Sportvereine

Inhalt der Drucksache:

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Sporthallennutzung durch Sportvereine

In den verschiedenen Stadtteilgesprächen klagen die Sportvereine immer wieder über Einschränkungen ihrer Nutzungsmöglichkeiten der Sporthallen im Stadtbezirk. Beispielsweise soll die Nutzungszeit der Hallen an der IGS Roderbruch wochentags von 16.00 auf 17.00 Uhr verschoben worden sein. Diese Einschränkung beeinträchtige vor allem das Sportangebot für die jüngeren Kinder.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Sporthallen im Stadtbezirk (städtische und regionseigene) stehen zu welchen Zeiten den Sportvereinen oder anderen Nutzern zur Anmietung zur Verfügung?
2. Durch welche Umstände sind im letzten oder in diesem Jahr Einschränkungen der Nutzungszeiten entstanden bzw. werden solche im kommenden Jahr entstehen?
Gibt es die Möglichkeit, dass Vereine auch während des Schulbetriebes Hallen nutzen können, wenn diese nicht oder nicht vollständig durch die Schulen genutzt werden, (z.B. unterteilbare Hallen wie an der IGS Roderbruch)?