Drucksache Nr. 15-2201/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Gewerbliche Altkleidersammler im Stadtbezirk Mitte
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 23.09.2019
TOP 9.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-2201/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Gewerbliche Altkleidersammler im Stadtbezirk Mitte
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 23.09.2019
TOP 9.1.1.

Nach einer neueren obergerichtlichen Entscheidung dürfen gewerbliche Altkleidersammler bei der Vergabe von Plätzen für entsprechende Container nicht gegenüber gemeinnützigen Organisationen diskriminiert werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die die Verwaltung:

1. Welche Laufzeit hat die derzeitige Vergabe der Altkleidersammlung in Hannover?

2. Werden gewerbliche Anbieter gegenüber gemeinnützigen Organisationen gleichbehandelt?

3. Ist das Aufstellen von Altkleidercontainern auf privaten Grundstücken beispielsweise bei gemeinnützigen Organisationen zulässig?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1. Die derzeitige Vergabe der Dienstleistungskonzession für die Aufstellung von Alttextilbehältern auf öffentlichen Flächen läuft noch bis zum 31.10.2019. Für den kommenden Zeitraum ist die Ausschreibungsfrist bereits beendet.

Zu 2. An der Ausschreibung können sich sowohl gewerbliche als auch gemeinnützige Organisationen bewerben, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Zu 3. Die vertragliche Ausgestaltung der Bedingungen zur Aufstellung von Alttextilbehältern auf Privatflächen obliegt dem Eigentümer der jeweiligen Fläche. Die Verwaltung ist lediglich zuständig, den Standort zu überprüfen, wenn durch eine Aufstellung im Grenzbereich der Gemeingebrauch der öffentlichen Fläche eingeschränkt wird.