Anfrage Nr. 15-2200/2009:
Bauvorhaben Klusmannstr. 3

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Bauvorhaben Klusmannstr. 3

Unter anderem in ihrer Informationsdrucksache Nr. 2616/2008 teilte die Verwaltung dem Stadtbezirksrat Ricklingen mit, dass ein Verkauf des Sohnschen Hauses in der Klusmannstraße 3 nur dann möglich sei, wenn bei etwaigen Um- und Ausbauten die historische Substanz gewahrt bliebe. Insbesondere die Ausgestaltung der Hausfront zur Klusmannstraße solle erhalten bleiben und ein Kaufvertrag mit entsprechenden Auflagen versehen werden.
Seit einiger Zeit sind jedoch Baumaßnahmen festzustellen, die eine Veränderung der Fassade bewirken werden. Auch Frau Ehrenberg-John aus dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung räumte mit Ihrem Schreiben vom 2. September 2009 ein, dass es bei der neuen Fassadengestaltung zum Beispiel keine Pfeiler mehr geben und somit die Fassade verändert werde. Insofern ist davon auszugehen, dass bestimmte Auflagen zur Fassadengestaltung nicht eingehalten werden.
Wir fragen die Verwaltung:

1. Mit welchen Auflagen sind Kaufvertrag und Baugenehmigung versehen, und werden diese eingehalten?
2. Welche Möglichkeiten bestehen, um die Einhaltung der Auflagen durchzusetzen?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, ggf. mit juristischen Mitteln die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fassade zu bewirken?