Anfrage Nr. 15-2199/2023:
Verwendung des Parteilogos auf dem Namensschild des Bezirksbürgermeisters

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Verwendung des Parteilogos auf dem Namensschild des Bezirksbürgermeisters

Bezirksbürgermeister Schulz ist nach eigenen Angaben kein Mitglied der SPD, führt jedoch auf seinem Namensschild das SPD-Logo. Wir sind irritiert darüber, da dies eine Täuschung der Bevölkerung sein könnte. Wir möchten Klarheit darüber erhalten, wie die entsprechenden Regelungen und Vorschriften in solchen Fällen sind.

1) Darf ein offiziell parteiloser Bürgermeister auf seinem Namensschild im Bezirksrat das Logo einer Partei führen?

2) Muss bei Abstimmungen der parteilose Bürgermeister Schulz bei Abstimmungen als parteilos geführt werden?

3) Wenn der Bürgermeister Schulz bei Abstimmungen als parteilos hätte geführt werden müssen und dieses aber nicht erfolgte, sind dann die Abstimmungen seit der Konstituierenden Sitzung ungültig?