Anfrage Nr. 15-2196/2021:
Sperrgerüste

Inhalt der Drucksache:

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Sperrgerüste

Eine Anfrage in der Bezirksratssitzung am 30. Juni 2021 zur DS-Nr. 15-1485/2021
beantwortete die Verwaltung u.a. mit: „...die beiden Sperrgerüste an der Westgrenze
auf Höhe Westermannweg werden kurzfristig entfernt“. Sie stehen aber nach drei
Monaten immer noch.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie definiert die Verwaltung „kurzfristig“ ?
2. Wann werden die Sperrgerüste tatsächlich entfernt?