Antrag Nr. 15-2195/2015:
Rechtswidriges Parken auf dem Gehweg der Jordanstraße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Rechtswidriges Parken auf dem Gehweg der Jordanstraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den breiten Fußweg an der Einmündung Jordanstraße/Bertha-von-Suttner-Platz auf Höhe des Zebrastreifens mit Fahrradbügeln (hilfsweise: Pollern) gegen rechtswidriges Befahren und Parken mit Kraftfahrzeugen zu sichern.

Begründung

Die o. g. Einmündung liegt an einer vielgenutzten Wegebeziehung aus der Südstadt über die Jordanstraße und die Wredestraße zum Fachmarktzentrum an der Weide und dem Radweg entlang der Jordanstraße.
Der breite Gehweg wird insbesondere in den Nachmittags- und Abendstunden über die abgesenkten Bordsteine auf Höhe des Zebrastreifens und der Radfahrerfurt über den Bertha-von-Suttner-Platz durch Autofahrerinnen und Autofahrer befahren und als Parkfläche in Anspruch genommen.
Bis zu sieben Fahrzeuge werden nicht nur auf dem Gehweg, sondern auch auf den Grünanlagen des Straßenzuges Bertha-von-Suttner-Platz abgestellt. Stehende Fahrzeuge verschlechtern die Sichtbeziehungen zwischen Radweg und dem Fußweg über den Zebrastreifen, rangierende Fahrzeuge gefährden Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, die entlang der Jordanstraße fahren und über den
Zebrastreifen gehen und im Gehwegbereich keine fahrenden Kraftfahrzeuge erwarten (müssen).
Durch Fahrradbügel nicht nur im Randbereich, sondern auch vor den Häusern kann das rechtswidrige Parken verhindert werden, ohne dass Fuß- und Radwege verengt werden.