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Bereits im Januar hatte die Bezirksratsfraktion der SPD die Verwaltung auf die häufige Nutzung der Janusz-Korczak-Allee als Abkürzungsstrecke hingewiesen (Anfrage Nr. 15-0257/2015). Die Verwaltung hat im Nachgang die Grünphasenzeit für das Abbiegen vom Bischofsholer Damm in die Lindemannallee erhöht.
Mit einem Antrag vom 27. Mai 2015 (Drucks. Nr. 15-1296/2015) hatten die Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die GRÜNEN gefordert, den Grünpfeil an der Lichtsignalanlage abzumontieren, weil nach Beobachtungen von Anwohnern die Janusz-Korczak-Alle nicht nur aus der Fahrtrichtung Bischofsholer Damm, sondern auch von der Lindemannallee aus als Abkürzung benutzt wird. Wenn die Lichtsignalanlage an der Kreuzung der Janusz-Korczak-Allee mit der Lindemannallee rot zeigt, ermöglicht der Grünpfeil ein Abbiegen ohne Warten. Die Demontage des Grünpfeils sollte diesen Anreizeffekt beseitigen. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.
Die Verwaltung hat den Antrag sinngemäß mit der Begründung abgelehnt, die Straße sei keine geeignete Abkürzungsstrecke. Durch die Fahrt über die Janusz-Korczak-Allee in Richtung Lindemannallee und umgekehrt ergäben sich keine zeitlichen Vorteile. Dass einzelne Kraftfahrzeugführer die Janusz-Korczak-Allee als vermeintliche Abkürzung oder für sonstige nicht Anlieger Bedürfnisse befahren, könne durch die beantragten Maßnahmen nicht vermieden werden. Der Grünpfeil sei von der Verwaltung gewollt, um den Kreuzungsbereich für den Anliegerverkehr in der Janusz-Korczak-Allee jederzeit befahrbar zu halten.
Wir fragen angesichts der Entscheidung und der gegebenen Begründung die Verwaltung:
1. Welche Rechtsqualität kommt dem nicht näher begründeten Willen der Verwaltung zu, den Kreuzungsbereich „jederzeit für Anliegerverkehr in der Janusz-Korczak-Allee befahrbar zu halten“? Ist die Verwaltung bereit, die ihrer Willensbildung zugrunde liegenden Erwägungen mitzuteilen, etwa inwieweit sich die Straße von fast allen anderen Anliegerstraßen im Stadtbezirk unterscheidet oder was sie mit der der Krausenstraße und der Menschingstraße gemeinsam hat?
2. Glaubt die Verwaltung, dass Autofahrerinnen und Autofahrer vor einer roten Lichtsignalanlage mit Grünpfeil in der gewünschten Fahrtrichtung ihr tatsächliches Handeln ausschließlich an den Zweckmäßigkeitserwägungen der Verwaltung ausrichten und dass auch bei Demontage des Grünpfeils Autofahrerinnen und Autofahrer bei Rot rechts abbiegen werden, um einen vermeintlichen Vorteil von wenigen Sekunden herauszuholen?
3. Lässt sich das Anliegen der Verwaltung durch einen Grünpfeil erreichen, solange kein Fahrstreifen für den rechts abbiegenden Verkehr markiert ist und der rechte Fahrstreifen jederzeit durch ein Fahrzeug blockiert werden kann, dessen Fahrer sich die Einschätzung der Verwaltung zur Sinnhaftigkeit des Schleichverkehrs zueigen macht oder einfach nur geradeaus fahren will?
Die Verwaltung wird in der Janusz-Korczak-Allee einen mobilen Geschwindigkeitsanzeiger für die Dauer von fünf Tagen installieren, um dadurch Daten über die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten und die Anzahl der durch die Straße fahrenden Fahrzeuge zu erhalten. Im Anschluss daran wird die Verwaltung den an der Einmündung Lindemannallee / Janusz-Korczak-Allee installierten Grünpfeil (Zeichen 720 StVO) als Verkehrsversuch abdecken und wieder einen mobilen Geschwindigkeitsanzeiger in der Janusz-Korczak-Allee installieren, um erneut Daten über die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten und die Verkehrsmenge zu erhalten.
Der Verkehrsversuch „Abdeckung des Grünpfeils (Zeichen 720 StVO)“ wird außerdem mit Verkehrsbeobachtungen verbunden sein. Durch diese Verkehrsbeobachtungen und den entsprechenden Datenvergleich werden dann die aufgeworfenen Fragestellungen detailliert und fundiert beantwortet werden können.