Anfrage Nr. 15-2191/2010:
Ausschreibung Bennostr. 4 und Vergabe an die „k+a architekten“ (Kreykenbohm & Partner)

Inhalt der Drucksache:

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Ausschreibung Bennostr. 4 und Vergabe an die „k+a architekten“ (Kreykenbohm & Partner)

Bei der Ausschreibung der Bennostr. 4 an Baugruppen waren umfassende Bedingungen zu erfüllen. So wurde neben den denkmalschutzrechtlichen und baulichen Auflagen auch verlangt: Die eingereichten Unterlagen sollen in geeigneter Form Angaben, Aussagen und planerische Vorstellungen zu folgenden Komplexen enthalten:
1- Beschreibung der Baugruppe, insb. Namen und Geburtsdaten der „Mitglieder“ der Baugemeinschaft, deren Rechtsform (z.B. BGB Gesellschaft, Verbunden durch einen gemeinsamen Planungsauftrag etc, pp.), die Verbindlichkeit der Beteiligung der Mitglieder in Hinblick auf einen gemeinsamen Erwerb
2- Beabsichtigte Nutzung des Gebäudes mit Aussagen zur inneren Aufteilung
3- . . ., 4- . . ., 5- . . .

Schon bei einer Vorstellung der Gewinner am 08.06.10 wurde klar das es die verlangte Gruppe noch nicht gab, da noch für 7 (von 12) Wohnungen BewerberInnen gesucht wurden (u. a. über www.immoscout.de). Und noch heute suchen die Architekten weiter nach BewerberInnen, sowohl auf ihrer Webseite (www.ka-architekten.de/benno.html), wie auch im aktuellen Jour Fix des BBS am 1.11..

Es hat also weder direkt nach der Ausschreibung, noch bis heute eine existente Gruppe gegeben, wie eigentlich unmissverständlich in der Ausschreibung verlangt!




Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie harmoniert die Tatsache, dass es bis heute keine komplette Baugruppe gibt, mit der diesbezüglichen Forderung der Ausschreibung?

2. Wer hat die in der Ausschreibung geforderte „Bereitschaft zum Kauf des Objekts erklärt“ und wie ist diese Stellvertretereigenschaft mit der gewollten Baugruppenförderung vereinbar?

3. Wie ist dieses Entgegenkommen gegenüber den anderen BewerberInnen erklärbar, die die Vorgaben erfüllt haben, jedoch nicht berücksichtigt wurden?