Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-2186/2020 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 08.10.2020: Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld: 3 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Antragsteller(in):
Bezirksratsherr Christopher Nils Carlson
15-2186/2020 (Originalvorlage) |
Bezirksratsherr Christopher Nils Carlson
1. Alle Schüler*innen in Buchholz-Kleefeld erhalten von der LHH leihweise ein für die Zwecke des Fernunterrichts geeignetes digitales Endgerät, sofern sie nicht schon ein solches geeignetes Gerät zur Verfügung haben.
2. Alle Haushalte mit schulpflichtigen Kindern in Buchholz-Kleefeld erhalten - soweit nicht schon anderweitig vorhanden - einen für die Zwecke des Fernunterrichts geeigneten Internet-Anschluss. Dies kann entweder durch die Finanzierung eines entsprechenden Anschlusses seitens der LHH oder aber durch die flächendeckende Versorgung des Stadtbezirks mit kostenlosem WLAN erfolgen.
Im Übrigen greift der Hinweis auf mögliche Fördertöpfe für finanziell herausgeforderte Familien hier eindeutig zu kurz, weil diese das gewünschte Ergebnis dieses Antrags nicht mit Sicherheit gewährleisten. Das gilt sinngemäß auch für den Hinweis, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen Internet-Anschluss gibt. Das ist zwar richtig - wenn auch man durchaus argumentieren kann, dass dies dem Recht auf Information unterfallen müsste - aber der vorliegende Antrag zielt eben darauf ab, einen bestimmten Versorgungsstand zu erreichen und nicht, einen präexistenten (oder eben nicht präexistenten) Rechtsanspruch zu bedienen.