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Aufhebung Benutzungspflicht Radweg Hannoversche Straße
Antrag
gem. § 10 Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates am 06.11.2013
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, zu veranlassen, dass die Benutzungspflicht für den Radweg entlang der Hannoverschen Straße stadteinwärts zwischen den Einmündungen Flurstraße und Steinbruchstraße aufgehoben wird.
Begründung:
Der Radweg verläuft an dieser Stelle ohne Sicherheitsraum im Öffnungsbereich der Türen dort am Fahrbahnrand abgestellter Kraftfahrzeuge. Ein sicheres Vorbeifahren ist nicht möglich, ohne verbotswidrig auf den Gehweg auszuweichen. Die Anordnung einer Benutzungspflicht ist hier nicht zulässig.
Urs Mansmann
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90 / Die Grünen