Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Aufhebung Benutzungspflicht Radweg "Am Forstkamp"
Antrag
gem. § 10 Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates am 06.11.2013
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, zu veranlassen, dass die Benutzungspflicht für den kombinierten Rad- und Fußweg in der Straße Am Forstkamp, Fahrtrichtung Norden zwischen der Einmündung Hannoversche Straße und der Kreuzung Kampstraße durch Entfernen des sog. Blauschilds aufgehoben wird.
Begründung:
Eine Anordnung der Benutzungspflicht ist nur aus Verkehrssicherheitsgründen zulässig. Solche sind dort nicht zu erkennen. Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeit, von der Fahrbahn sicher auf den Radweg zu gelangen. Dort, wo die Benutzungspflicht beginnt, fehlt ein abgesenkter Bordstein. Hinzu kommt, dass der Gehweg häufig von ordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen zugestellt wird wie auch der Radweg ohne Benutzungspflicht im weiteren Verlauf der Straße Am Forstkamp bis zur Kreuzung Buchholzer Straße
(siehe beiliegende Fotos).
Urs Mansmann
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/Die Grünen