Drucksache Nr. 15-2184/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Vorgehen bei Schottergärten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 07.09.2022
TOP 5.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2184/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Vorgehen bei Schottergärten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 07.09.2022
TOP 5.1.3.

Die Nachteile von Schottergärten sind offenbar bei einigen Hauseigentümer*innen noch wenig bekannt. Sie sind ökologisch wertlos und schlecht für das Klima. Die extremen Hitzetage diesen Sommer haben gezeigt, dass wir aus Umwelt-, Klima- und Gesundheitsgründen mehr Flächen brauchen, die der Hitze entgegenwirken statt diese noch zu treiben. Bei Schottergärten aber wärmen sich die Flächen enorm auf und speichern die Hitze, anstatt temperaturausgleichend zu wirken. Leider gibt es auch in Bothfeld-Vahrenheide eine erhebliche Anzahl an Schottergärten.
Es ist daher richtig, dass die Landeshauptstadt das Verbot dieser Schottergärten nach niedersächsischer Bauordnung verstärkt verfolgen will. Es sollen zunächst Schottergärten ermittelt und dann betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer ein Anhörungsschreiben und gleichzeitig die Möglichkeit erhalten, die Schottergärten freiwillig zu entfernen. Nur wenn die freiwillige Beseitigung nicht erfolgt, soll mit einer Ordnungsverfügung gearbeitet werden.
Ein Grund, seinen Schottergarten nicht umzugestalten, ist der, dass die betroffenen Personen nicht immer ohne weiteres wissen, wie sie möglichst einfach, umweltfreundlich und kostengünstig umgestalten können. Reine Informationen helfen oft nicht weiter bzw. wirken viel weniger effektiv als etwa eine kurze persönliche Beratung.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:

1. In welcher Form ist es vorstellbar, dass die Verwaltung Eigentümer*innen von Schottergärten – über rein „textliche“ Informationen hinausgehend –beratend bei der Umgestaltung unterstützt, etwa im Rahmen der Anhörung?

2. Wäre es denkbar, mit Partnern eine niedrigschwellige Erstberatung zur Umgestaltung von Schottergärten anzubieten (etwa in Erweiterung des Programms „Begrüntes Hannover“ mit dem BUND oder über die Klimaschutzagentur Region Hannover, die zu ihrem Markenkern die Klimaschutzberatung von Bürgerinnen und Bürgern hat)?


3. Könnte generell eine Klimaberatung bzgl. der Gestaltung von Gärten und Vorgärten mit entsprechenden Partnern (vgl. Ziffer 2) einen erheblichen Mehrwert mit Blick auf den Klimaschutz haben und sollte daher anvisiert werden?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.
Nach § 9 Abs. 2 NBauO müssen die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere Nutzung erforderlich sind. Eine spezielle Anforderung an die Qualität der Grünflächen besteht daher nicht. Es wird bereits jetzt allen Baugenehmigungen der Flyer "Grün statt Grau" beigelegt. Dieser soll auch den Anhörungsschreiben beim Einschreiten gegen Schottergärten beigefügt werden.
Zu 2.
Grundsätzlich wäre es denkbar, eine niedrigschwellige Erstberatung zur Umgestaltung von Schottergärten anzubieten. Allerdings sind aktuell in der Verwaltung dafür keine personellen Ressourcen vorhanden. Die Erweiterung des Programms"Begrüntes Hannover" um diese Aufgabe ist nicht möglich. Diese neue Aufgabe müsste von der Verwaltung neu ausgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass vom Rat entsprechende Haushaltsmittel speziell für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt werden.
Zu 3.
Der entstehende Mehrwert ist schwer vorhersagbar. Es sollen zunächst die Erfahrungen der ersten Schottergärten-Kontrollen der Bauordnung ausgewertet werden.