Drucksache Nr. 15-2183/2020:
Umbau der General-Wever-Straße zwischen Haus Nr. 68 und Spessartweg zur Einrichtung einer Querungsstelle

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Sahlkamp-Mitte
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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15-2183/2020
1
 

Umbau der General-Wever-Straße zwischen Haus Nr. 68 und Spessartweg zur Einrichtung einer Querungsstelle

Antrag,

dem Umbau General-Wever-Straße zwischen Haus Nr. 68 und Spessartweg, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 139.000 € sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 51106017

Bezeichnung Soziale Stadt Sahlkamp / General-Wever-Straße


Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 61 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 51106017
Soziale Stadt Sahlkamp/General-Wever-Straße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €95,000.00
   
Baumaßnahmen €139,000.00
   
Saldo Investitionstätigkeit -€44,000.00

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €2,375.00
   
   
Abschreibungen €3,475.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €660.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis -€1,760.00
   
  
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Für den Umbau der General-Wever-Straße werden die notwendigen Mittel i.H.v. 139.000 € durch den Fachbereich OE 61 im Zusammenhang mit dem Sanierungsgebiet Sahlkamp zur Verfügung gestellt.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 3.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Außerplanmäßige Abschreibung und Auflösung von Sonderposten
Außerplanmäßige Abschreibung des Restbuchwertes der bestehenden Straße.
Außerplanmäßige Auflösung des bestehenden Sonderpostens.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die General-Wever-Straße erstreckt sich insgesamt auf 2 km Länge zwischen den Stadtteilen Sahlkamp und Bothfeld und verbindet diese miteinander. Der für die geplante Querungsstelle maßgebliche Abschnitt liegt zwischen Sahlkamp und Kugelfangtrift und ist 600 m lang. Östlich der General-Wever-Straße überwiegt dort die Bebauung mit Einfamilienhäusern, die Sahlkampseite ist durch Geschosswohnungsbau geprägt.
Auf Höhe des Spessartweges befinden sich zwei Bushaltestellen, welche von den Buslinien 122 und 125 beidseitig angefahren und täglich von zahlreichen Fahrgästen genutzt werden. Unter ihnen befinden sich viele Kinder und Jugendliche, die sich auf dem Weg zur Schule und wieder zurück befinden.
Der Spessartweg ist ein öffentlicher Verbindungsweg, der direkt zum neugebauten Stadtteilpark führt und besonders für Kinder und Jugendliche eine wichtige Wegeverbindung darstellt.
Der Ausbauzustand der General-Wever-Straße stellt in diesem Straßenabschnitt einen Gefahrenpunkt dar, da die haltenden Busse regelmäßig durch motorisierte am Verkehr teilnehmende mit augenscheinlich zu hoher Geschwindigkeit überholt werden.
Zum Schutz der Fußgänger ist eine Querungsstelle mit einer Mittelinsel vorgesehen, um langfristig die Verkehrssicherheit für alle am Verkehr teilnehmenden zu verbessern.

2. Beschreibung des Vorhabens

Es ist geplant, im Bereich zwischen den beiden Bushaltestellen, auf Höhe des Spessartweges, eine Querungsstelle mit Mittelinsel zu errichten. Hierdurch sollen die Nutzungsansprüche des Fußverkehres an den Verkehrsraum deutlich verbessert und damit ein ganzheitlicher städtebaulicher Ansatz für die Verbindung der Stadteile Bothfeld und Sahlkamp geschaffen werden.

Der Umbau umfasst auf beiden Nebenanlagen eine Strecke von ca. 33 Metern. Auf der Ostseite wird der Seitenstreifen, welcher zum Parken bzw. als Grundstückszufahrt benutzt wird, zu Lasten eines Stellplatzes umgebaut und an das Höhenniveau des Geh-und Radweges angepasst. Dabei wird der benannte Seitenstreifen verkleinert und die Fahrbahn wird weiter Richtung Geh-und Radweg ausgeweitet. Hierdurch entsteht eine neue Bordlinienflucht und mehr Raum innerhalb der Fahrbahn, welcher zum Bau der Mittelinsel für die Querung verwendet werden soll. Die Grundstückszufahrten auf die General-Wever-Straße werden mit einem Betonrechteckpflaster in hellgrau befestigt, um sie nach dem Umbau weiterhin als solche zu benutzen.
Der Bereich des entfallenden Stellplatzes, welcher im direkten Querungsbereich liegt, wird an die vorhandene Nebenanlage angeglichen und mit Betonplatten in der Farbe „grau“ im Längsverbund befestigt.
Auf der Westseite wird die Bordlinienflucht ebenfalls in Richtung Nebenanlage (Geh-und Radweg) verschoben, wodurch sich der begrünte Seitenstreifen etwas verkleinert und wiederum Raum für die Mittelinsel geschaffen wird. Um eine Verbindung durch den gesamten Grünstreifen zu schaffen, wird ein ca. 4 Meter breiter Bereich mit Betonplatten in grau befestigt.
Die vorhandene Fahrbahnbreite von 6,5 Metern für den Busverkehr wird durch die Mittelinsel nicht verkleinert, lediglich in zwei Bereiche von 3,25 Metern unterteilt. Weiterhin wird die Gosse in der Fahrbahn aus Gussasphalt hergestellt, da sie von den am Verkehr teilnehmenden (Bussen etc.) überfahren wird und somit eine erhöhte Lebensdauer aufweist.
Die Mittelinsel erhält eine Befestigung mit Betonrechteckpflaster im Querungs- und Sicherheitsbereich.
Auf der östlichen und westlichen Seite der Nebenanlage im Bereich der Querungsstelle und auf der Mittelinsel wird die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte am Verkehr teilnehmende durch die Anordnung von taktilen Leitelementen und Nullabsenkung sichergestellt.
Für die Baumaßnahme werden im Randbereich der Fahrbahn sowie der bestehenden Nebenanlagen Anpassungen an den Bestand erforderlich.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.

3. UVP

Durch die Errichtung der Mittelinsel auf Höhe des Spessartwegs wird die Verkehrssicherheit für alle am Verkehr teilnehmende verbessert, sowie die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit/ Bauablauf

Es ist geplant, die Baumaßnahme im Frühjahr 2021 zu beginnen.
66.21 
Hannover / Aug 3, 2020